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Das Bistum Augsburg zahlt nun doch 150.000 Euro an einen Missbrauchs-Betroffenen. Auf Anfrage von „Kirche-und-Leben.de“ bewertet Stefan Vesper von der zuständigen Kommission UKA den Fall. Sie hatte die Höhe der Summe festgelegt.
Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) begrüßt die Zahlung von 150.000 Euro an einen Betroffenen sexualisierter Gewalt durch das Bistum Augsburg. Auf Anfrage von „Kirche-und-Leben.de“ sagte Stefan Vesper, Koordinator in der UKA-Geschäftsstelle: „Wir freuen uns, dass das Bistum der Summe nun zugestimmt hat.“
Die UKA legt auf Beschluss der Bischöfe bundesweit fest, wie viel Geld Betroffene von Missbrauch im katholischen Umfeld in Anerkennung ihres Leids erhalten. Bei Summen über 50.000 Euro muss das jeweilige Bistum oder die betroffene Ordensgemeinschaft zustimmen. Im konkreten Fall war vor Weihnachten bekannt geworden, dass das Bistum Augsburg dies zunächst nicht getan hatte.
Vesper nennt keine Details zum Fall
Heute erklärte es, offene Fragen seien mit der UKA geklärt worden. Der Berichterstatter für das Widerspruchsverfahren bewerte „die negativen psycho-sozialen Folgen des Missbrauchsgeschehens für den Betroffenen als sehr gravierend“. Daher habe sich die Diözese entschlossen, die Zahlung in voller Höhe anzuweisen.
Welche konkreten Punkte die Entscheidung herbeigeführt hätten, könne er nicht sagen, sagte Vesper zu „Kirche-und-Leben.de“. Die UKA äußere sich grundsätzlich nicht zu Details einzelner Fälle.
UKA: Offener Fall ist „ein normaler Vorgang“
Die Verfahrensordnung der Kommission lasse es aber zu, Informationen zum Fall nachzureichen, betonte Vesper. Es komme immer wieder vor, dass Betroffenen erst in späteren Gesprächen zur Aufarbeitung einzelne Details wieder bewusst werden.
Dass ein Fall einige Zeit offen bleibe, nachdem die UKA eine Summe festgesetzt habe, sei „ein normaler Vorgang“, so Vesper. Es könne ja sein, dass erst Gremien eines Bistums der Zahlung von mehr als 50.000 Euro zustimmen müssen.
„Bisher haben die Bistümer immer zugestimmt“
Der UKA-Experte betonte nach der Augsburger Entscheidung zugleich: „Es gibt bis heute keinen Fall, in dem das betroffene Bistum oder der Orden nicht zugestimmt hat.“
Wie oft Anerkennungsleistungen von 150.000 Euro oder mehr in Deutschland bereits gezahlt worden seien, wollte Vesper nicht sagen. Würde er hier Details nennen, bestehe die Gefahr, dass die konkreten Fälle rekonstruiert werden können, begründete er.