Vertretungen unterstützen Generalvikar Winterkamp

Bistum Münster: Mitarbeitende wollen Reform des kirchlichen Arbeitsrechts

  • Die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Münster (DiAG MAV) fordert eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts.
  • Sie unterstützt ausdrücklich Münsters Generalvikar Klaus Winterkamp bei seinen Bemühungen.
  • Für alle LGBTIQ+-Personen in der Kirche müsse es ein „angstfreies Mitarbeiten“ möglich sein.

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Die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Münster (DiAG MAV) unterstützt Generalvikar Klaus Winterkamp „ausdrücklich“ bei seinen Bemühungen, schnell zu einer Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts zu kommen. Das geht aus einer Pressemitteilung der DiAG MAV hervor. „Sollte es auf Bundesebene zu keiner Einigung kommen, fordern wir ihn auf, eigene Wege in Münster zu gehen“, heißt es. Dabei sei die DiAG MAV jederzeit zu Gesprächen bereit.

In dem Papier fordern die Unterzeichnenden – der Vorsitzende Martin Wennekers, die Geistliche Leitung Stephanie Heckenkamp-Grohs und Geschäftsführer Ulrich Richartz –, für alle LGBTIQ+-Personen in der Kirche müsse es ein „angstfreies Mitarbeiten“ geben.

Gegen Diskriminierung

„Auch bei Mitarbeitenden von Kirche und Caritas stellen wir immer noch Benachteiligungen von gleichgeschlechtlich lebenden Mitarbeitenden fest“, heißt es in der Pressemitteilung. Für Arbeitsverhältnisse bei Kirche und Caritas müsse jedoch gelten: „Eine Diskriminierung von gleichgeschlechtlich lebenden Mitarbeitenden darf nicht mehr stattfinden.“

Folge der aktuellen Diskussion müsse die Einführung eines „glaubwürdigen kirchlichen Arbeitsrechts“ sein.

In dem Papier drücken die Unterzeichnenden gegenüber der Initiative #OutInChurch Respekt, Achtung und Solidarität aus: „Ein offenes Leben entsprechend der eigenen sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität, auch in einer Partnerschaft beziehungsweise Zivilehe, darf niemals mehr als Loyalitätsverstoß oder Kündigungsgrund gewertet werden.“ Dies müsse „für alle Berufe und Berufungen in unserer Kirche gelten.“

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