Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat stellen Antrag

Bistum Trier prüft Ausschluss von AfD-Politiker aus Verwaltungsrat

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Können AfD-Mitglieder von Ehrenämtern in Pfarreien ausgeschlossen werden? Das Bistum Trier prüft einen Fall, wo der Ausschluss eines Landtagsabgeordneten beantragt wurde.

Das Bistum Trier prüft den Ausschluss des saarländischen AfD-Landtagsabgeordneten Christoph Schaufert von seinem Amt als Mitglied im Verwaltungsrat der Pfarrei St. Marien in Neunkirchen (Saar).

Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat hätten den Ausschluss beantragt und Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg habe daraufhin die Prüfung beauftragt, sagte eine Bistumssprecherin am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd). Zur Dauer des Verfahrens könne sie nichts sagen. Zunächst hatte der Saarländische Rundfunk (SR) berichtet.

AfD-Politiker spricht von „Unverschämtheit“

Grundlage für die Prüfung sind laut Bistum das Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Trier, die Grundordnung sowie die Erklärung „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“ der katholischen Deutschen Bischofskonferenz von Ende Februar. Darin heißt es, vor allem in der AfD dominiere inzwischen eine völkisch-nationale Gesinnung. Rechtsextreme Parteien sowie Parteien, die am Rande dieser Ideologie wucherten, könnten daher für Christinnen und Christen „kein Ort ihrer politischen Betätigung sein“ und seien „auch nicht wählbar“.

Der AfD-Politiker Schaufert sagte dem SR, er halte das Vorgehen für eine „Unverschämtheit“. Er sei sich keiner Schuld bewusst. Das Verfahren fuße nur darauf, dass er AfD-Mitglied sei.

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