Jens Joest über eine starke bischöfliche Erklärung und zögerliche Konsequenzen

Keine Extremisten in Gremien: Ziel nicht bei der Umsetzung verschleppen!

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Wer extremistische und AfD-Positionen vertritt, hat bei der katholischen Kirche nichts verloren, weder als Hauptamtlicher noch ehrenamtlich in Gremien – so klar sind die Bischöfe. Doch eilig mit der Umsetzung scheinen es die Bistümer nicht zu haben. Warum das riskant ist, sagt Jens Joest im Kommentar.

Klare Kante gegen Rechtsextremismus und AfD – war da was? Nicht nur die Groß-Demos vom Jahresanfang scheinen lange her. Auch in der katholischen Kirche verhallt ein Donnerschlag gerade beim Thema Umsetzung.

Immerhin gab es ein Papier, so deutlich wie keines seit dem Zweiten Weltkrieg: Wer extremistische und AfD-Positionen öffentlich vertritt, kann weder haupt- noch ehrenamtlich für die katholische Kirche tätig sein, sagten die Bischöfe im Februar. Die AfD sei für Christen nicht wählbar – eine solche Aussage gab es noch für keine Partei, die im Bundestag sitzt.

Es braucht klar fixierte Regeln

Diese Vorgaben müssen die Bistümer nun aber auch rechtlich fixieren. Das würde Tausenden helfen, die sich in Pfarreiräten, Kirchenvorständen und überpfarrlichen Gremien engagieren.

Das Bistum Münster will zwar die Pfarreiratssatzung überarbeiten. Aber nicht wegen der Extremismus-Erklärung der Bischöfe, sondern, weil das ohnehin anstand. Eine neue Satzung soll es zur nächsten Pfarreiratswahl geben. Die ist in anderthalb Jahren.

Rechtssicherheit jetzt – vor dem Bundestagswahlkampf

Dabei braucht es jetzt Rechtssicherheit: Der Europa-Wahlkampf läuft, Brandenburg, Sachsen und Thüringen wählen im September Landtage, spätestens ein Jahr darauf steht der Bundestag an. Und wenn bis dahin ein Pfarreiratsmitglied öffentlich für die AfD Position bezieht oder kandidiert?

Dann gibt es in vielen Bistümern keine Vorgaben in Satzungen, wer nicht in ein Kirchengremium gewählt werden darf. Keine Regeln, wie Extremisten Mandate entzogen werden können. Kein Weg beschrieben, wer über einen Ausschluss entscheidet und, wie sich Betroffene wehren können.

Es gibt längst fertige Paragrafen 

Dabei gibt es solche Regeln längst: Die reformierte, rechtssicher „abgeklopfte“ Grundordnung für katholische Hauptamtliche habe sie in Artikel 7, sagen Kirchenrechtler.

Wie aufwändig kann es sein, fertige Passagen in Satzungen von Gremien aufzunehmen? Und ein Verfahren gibt es im Bistum Würzburg: Das betroffene Gremium beantragt den Ausschluss mit Zwei-Drittel-Mehrheit, eine Schlichtungsstelle guckt drauf, dann entscheidet der Bischof.

Die Anti-AfD-Aussagen der Bischöfe waren ein bundesweit – auch außerhalb der Kirche – beachtetes, notwendiges Signal. Langwierige kirchliche Verfahren sollten die Umsetzung jetzt nicht bremsen. Warum auch?

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