Bamf-Vizepräsidentin: Wir prüfen jeden Einzelfall

Bundesamt: Taufe kein grundsätzliches Abschiebehindernis

  • Eine Konversion und christliche Taufe schließt eine Abschiebung eines Asylbewerbers nicht grundsätzlich aus.
  • Die Vizepräsidentin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sagt, es komme stets auf den Einzelfall an.
  • Es sei zumindest zu prüfen, ob hinter einer Konversion "ein asyltaktisches Verhalten" stehe.

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Die Vizepräsidentin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Ursula Gräfin Praschma, verteidigt mögliche Abschiebungen getaufter iranischer Asylbewerber. "Natürlich ist die Konversion für das Asylverfahren ein wichtiger Umstand und muss in unsere Entscheidungen einfließen", sagte Praschma der Deutschen Welle. Es komme aber stets auf den Einzelfall an.

"Es ist etwas anderes, wenn sich jemand hier taufen lässt, dessen erstes Asylverfahren bereits negativ entschieden wurde und der seine Konversion erst zu einem späteren Zeitpunkt als Grund einbringt." Bei einer Konversion in Deutschland sei deshalb zu prüfen, ob dahinter "ein asyltaktisches Verhalten" stehe.

 

"Nicht jeder Christ im Iran wird verfolgt"

 

Das Christsein eines in Deutschland getauften Asylbewerbers stelle das Bamf nicht in Frage, betonte Praschma. "Aber wir versuchen natürlich auch zu klären, ob sich für diesen Christen der neue Glaube mehr meditativ in seinem Inneren abspielt und er nur zu Hochfesten in die Kirche geht, oder ob er stark von seinem neuen Glauben bewegt ist, sich in der Gemeinde engagiert und dort bekannt ist."

Im Iran gebe es zwar Christenverfolgung, "aber nicht jeder Christ im Iran wird verfolgt". Anders sehe es in Afghanistan aus, wo bei Bekanntwerden des Glaubenswechsels stets Verfolgung drohe.

 

"Kein Glaubensexamen beim Bamf"

 

Das Bamf führe kein "Glaubensexamen" durch, so Praschma. "Wenn wir bei Abwägung aller Argumente und Fakten den Eindruck haben, dass das Glaubensleben des Antragstellers dort tatsächlich zu einer Verfolgung führen würde, dann gewähren wir Schutz."

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