Markus Söders Erlass zur Kreuz-Pflicht nicht rechtswidrig

Bundesverwaltungsgericht: Kreuze in Behörden in Bayern sind zulässig

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Im Eingangsbereich bayerischer Behörden muss ein Kreuz hängen, als Zeichen „geschichtlicher und kultureller Prägung“. Warum das Bundeverwaltungsgericht darin keinen Verstoß gegen Weltanschauungsfreiheit und staatliche Neutralitätspflicht sieht.

Der umstrittene Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ist nicht rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, der Freistaat Bayern müsse die im Eingangsbereich seiner Dienstgebäude angebrachten Kreuze nicht entfernen.

Die Richter wiesen die Revisionen des Bundes für Geistesfreiheit in Bayern und in München zurück. Diese hielten die Vorschrift von 2018 für rechtswidrig, weil sie die Weltanschauungsfreiheit ihrer Mitglieder und die staatliche Neutralitätspflicht verletzt sahen.

„Staat muss nicht vollständig auf religiöse Bezüge verzichten“

Das Gericht begründete, es handle sich um eine bloße Verwaltungsvorschrift ohne rechtliche Außenwirkung. Die angebrachten Kreuze stellten zwar für den objektiven Betrachter ein zentrales Symbol christlichen Glaubens dar, beschränken aber die Kläger nicht in ihren im Grundgesetz verankerten Freiheiten.

Weiter führten die Richter aus, der Grundsatz religiös-weltanschaulicher Neutralität verlange vom Staat keinen vollständigen Verzicht auf religiöse Bezüge im Sinn einer strengen Laizität. Der Grundsatz verpflichte ihn zur Offenheit gegenüber der Vielfalt weltanschaulich-religiöser Überzeugungen und verbiete ihm die Identifikation mit einem bestimmten Glauben.

„Keine Identifikation mit dem Christentum“

Dem stehe das Anbringen der Kreuze im Eingangsbereich von Behörden nicht im Weg. Zudem erkläre der Freistaat in der Verordnung, das Kreuz sei Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns, nicht aber eine Identifizierung mit christlichen Glaubenssätzen.

Die Vorschrift lautet: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“ Das grundrechtliche Diskriminierungsverbot wegen des Glaubens in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates werde damit nicht verletzt, so das Bundesverwaltungsgericht.

Womöglich noch vor dem Bundesverfassungsgericht

Der Bund für Geistesfreiheit hatte nach der mündlichen Verhandlung bekräftigt, den Klageweg notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen. Die von Söder wenige Monate vor der Landtagswahl 2018 präsentierte Verordnung wurde auch in Kirchenkreisen kontrovers diskutiert.

Der Münchner Kardinal Reinhard Marx warf Söder damals vor, „Spaltung, Unruhe, Gegeneinander“ ausgelöst zu haben: „Wenn das Kreuz nur als kulturelles Symbol gesehen wird, hat man es nicht verstanden.“ Es stehe dem Staat nicht zu, zu erklären, was das Kreuz bedeute.

Marx: „Kreuz gehört zu unserer Geschichte“

Noch bevor das Urteil erging, war Marx am Dienstag vor Journalisten zum Thema gefragt worden. Marx sagte, er wolle jeden Zweifel entkräften, nicht für Kreuze zu sein: „Das gehört zu unserer Geschichte dazu.“

Die Frage sei das Wie, nicht das Ob. Er verwies auf Gipfelkreuze, Kreuze an Wegen und in Schulen. All das habe Tradition: „Das Kreuz bringt man in Bayern nicht zum Verschwinden. Die Sorge habe ich noch nicht.“

CSU sieht sich bestätigt

Die CSU-Fraktion im bayerischen Landtag sieht sich durch das Urteil bestätigt. Es sei ein „Ja zu unseren Werten und Ja zur christlich-abendländischen Prägung unseres Landes“, sagte Fraktionschef Klaus Holetschek.

Das Kreuz gehöre zu Bayern, „ist Ausdruck unserer Kultur und unseres Wertefundaments“. Der Freistaat sei ein Land der Vielfalt, der Toleranz und natürlich auch der Glaubensfreiheit. Zugleich aber sei Bayern eben auch ein christlich geprägtes Land: „Es ist richtig, dass der Freistaat dies mit dem Kreuz auch zum Ausdruck bringt.“

Update 16 Uhr: Reaktionen Marx und CSU

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