Damit Leistungen nicht gekürzt werden müssen:

Caritas-Mitarbeiter zahlen Beitrag für Betriebsrenten mit

Caritas-Mitarbeiter beteiligen sich künftig an den Beiträgen für ihre betriebliche Altersversorgung. Nach Tarifeinigungen der Caritas-Regionalkommissionen Nord und Nordrhein-Westfalen gilt die bundesweite Vereinbarung auch im Bistum Münster.

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Caritas-Mitarbeiter beteiligen sich künftig an den Beiträgen für ihre betriebliche Altersversorgung. Nach Tarifeinigungen der Caritas-Regionalkommissionen Nord – unter anderem zuständig für das Oldenburger Land – und Nordrhein-Westfalen gilt die bundesweite Vereinbarung auch im Bistum Münster.

Absehbar wachsende Beiträge zur Betriebsrente sind der Grund für die neue Eigenbeteiligung. Der Caritas-Tarif, die so genannten Arbeitsvertragsrichtlinien, sah bereits bisher vor, dass Arbeitgeber die Betriebsrenten-Beiträge bis zur Höhe von 5,2 Prozent des Lohns allein tragen. Überschreiten die Beiträge diesen Wert, teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Steigerung. Der Beitrag liegt derzeit bei 5,3 Prozent. Er soll bis 2024 in Stufen auf 7,1 Prozent wachsen.

 

Folge der niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt

 

Künftig beteiligt sich ein Caritas-Mitarbeiter mit 3.000 Euro Bruttolohn zunächst mit 1,50 Euro pro Monat am Betriebsrenten-Beitrag. Das rechtet die Kommission AKMAS vor, die für die Arbeitnehmer die Tarifverhandlungen geführt hat. Liegt der Beitragssatz bei 7,1 Prozent, steigt der Eigenanteil auf 28,50 Euro monatlich.

Die steigenden Beiträge zur Betriebsrente sind eine Folge der niedrigen Zinsen. Die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK) hatte im April erklärt, ihr Vermögen müsse in den kommenden Jahren um 5,5 Milliarden Euro wachsen, um alle Ansprüche der künftig Rentenberechtigten erfüllen zu können. Da die KZVK nicht erwartet, den Betrag nur über Zinsen für Geldanlagen einzunehmen, wurde ein stufenweiser Beitragsanstieg vereinbart.

 

Renten nicht gefährdet

 

Zugleich betonten KZVK-Vertreter, die Renten seien nicht in Gefahr. Die Beitragserhöhung solle sicherstellen, dass auch in kommenden Jahrzehnten genügend Kapital vorhanden sei, um bei steigender Zahl der Rentenempfänger alle Leistungen auszahlen zu können.

Die Teilung der Beiträge jenseits von 5,2 Prozent ist nun rechtssicher vereinbart. "Es war der Mitarbeiterseite wichtig, dass spätere Rentenleistungen nicht gekürzt werden müssen", sagte Oliver Hölters zu Kirche+ Leben. "Deshalb haben wir einer Eigenbeteiligung an den Beiträgen zugestimmt." Hölters, der beim Malteser Hilfsdienst in Dinklage arbeitet, ­gehört zu den Mitarbeitervertretern in der Caritas-Tarifkommission Nord.

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