Mindestabstand, Maske und Kontakt-Dokumentation

Corona-Inzidenzstufe 1 in NRW: Folgen für Kirchen und Gemeinden

  • Wegen anhaltender Inzidenzen oberhalb von 10 gilt in Teilen des Bistums Münster – etwa in Münster und im Kreis Borken – wieder die Corona-Inzidenzstufe 1.
  • Da die Durchschnitts-Inzidenz in NRW ebenfalls über 10 liegt, greifen landesweite Maßnahmen – auch in Kreisen der Inzidenzstufe 0.
  • Es gelten die am 8. Juli verbreiteten Regeln – ein Überblick.

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Wegen anhaltender Sieben-Tages-Inzidenzen oberhalb von zehn Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gilt in Teilen des Bistums Münster – etwa in Münster und im Kreis Borken – wieder die Corona-Inzidenzstufe 1 des Landes Nordrhein-Westfalen. Da die Durchschnitts-Inzidenz in NRW ebenfalls über 10 liegt, greifen landesweite Maßnahmen – auch in Kreisen der Inzidenzstufe 0. Es gelten die am 8. Juli verbreiteten Regeln, die Generalvikar Klaus Winterkamp in einer Mail an alle Bistums-Mitarbeitenden erneut erläutert.

In der Inzidenzstufe 1 – Inzidenz zwischen 10 und 35 – ist auch in Gottesdiensten der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht länger Empfehlung wie bei Inzidenzstufe 0, sondern Pflicht. Zudem müssen sich Kontakte wieder zurückverfolgen lassen – über Adresszettel oder Apps.

 

Maske beim Gemeindegesang

 

Dauernde Maskenpflicht in Messen besteht in Stufe 1 nicht: „Gottesdienstbesucher tragen eine medizinische Maske am Platz, es sei denn, es handelt sich um große, gut durchlüftete Räume, was bei größeren Kirchen in der Regel gegeben ist“, schreibt Winterkamp.

Nur während des Gemeindegesangs muss eine OP- oder FFP2-Maske getragen werden. Ohne Maske kann in Stufe 1 gesungen werden, wenn alle Gottesdienstteilnehmer negativ auf Corona getestet, vollständig geimpft oder genesen sind.

UPDATE: „Kirche-und-Leben.de“ hatte die oben genannten Regeln am 23. Juli aus Verlautbarungen vom 8. Juli zusammengestellt. Die Mail von Generalvikar Winterkamp vom 26. Juli bestätigt unseren Bericht und präzisiert ihn in Details.