Wahlkampf 2021: SPD, Linke, FDP und Grüne wollen Strafgesetzbuch ändern

"Donum vitae" schlägt Alarm: Parteien wollen Abtreibung neu regeln

  • Bundestagswahl 2021: Parteien wollen laut Wahlprogrammen Abtreibung neu regeln.
  • Der Beratungsverein "Donum vitae" kämpft hingegen für den Erhalt bestehenden Beratungsregelung.
  • Sie diene gleichermaßen der Schwangeren und des ungeborenen Lebens.
     

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Mit Blick auf Debatten im Bundestagswahlkampf zur Neuregelung der Abtreibung betont der Beratungsverein "Donum Vitae" den Wert der bestehenden Beratungsregelung.

"Die seit 1995 geltende gesetzliche Regelung zur Schwangerschaftskonfliktberatung berücksichtigt in nie zuvor erreichtem Maße die Balance zwischen dem Lebensschutzgebot und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau", erklärte die stellvertretende Bundesvorsitzende Constanze Nattermann am Dienstag in Bonn.

 

Schutz des ungeborenen Lebens

 

Nach den gesetzlichen Vorgaben müsse die Beratung zielgerichtet dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen und ergebnisoffen sein. "Sie dient damit gleichermaßen der Schwangeren wie dem ungeborenen Leben." Der von prominenten deutschen Katholiken gegründete Verein warnte vor einer Polarisierung, die das gesellschaftliche Klima vergifte. Das belegten auch die Entwicklungen in anderen Ländern wie Polen oder den USA.

Nattermann unterstrich: "Der Schutz des ungeborenen Lebens ist nur mit der schwangeren Frau und niemals gegen sie möglich." Die psychosoziale Beratung eröffne die Chance, den betroffenen Frauen in einer sehr schwierigen und mit Stress verbundenen Situation in einem geschützten Rahmen ausreichend Zeit und Ruhe zu geben und so den Blick für neue Perspektiven zu weiten.

 

Neuregelung nach Bundestagswahl möglich

 

FDP, Linke, SPD und Grüne wollen laut Wahlprogrammen den Paragraf 219a streichen, der das Werbeverbot für Abtreibungen regelt. SPD, Grüne und Linke haben sich dafür ausgesprochen, den Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Die Paragrafen im Strafgesetzbuch - StGB: (Quelle: gesetze-im-internet.de)
§218 Schwangerschaftsabbruch
§219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft

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