Alena Buyx fordert Stärkung der Suizidprävention

Ethikrat-Chefin: Recht auf Selbsttötung braucht echte freie Entscheidung

  • Im Ringen um eine gesetzliche Regelung der Beihilfe zur Selbsttötung verlangt der Deutsche Ethikrat vom Gesetzgeber eine Stärkung der Suizidprävention.
  • Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben formuliert.
  • Uneinig ist der Ethikrat darüber, ob Suizidbeihilfe auch für Minderjährige gelten soll.

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Im Ringen um eine gesetzliche Regelung der Beihilfe zur Selbsttötung verlangt der Deutsche Ethikrat vom Gesetzgeber eine Stärkung der Suizidprävention. Gerade wenn die freiverantwortliche Selbsttötung als ein grundlegendes Recht definiert werde, müsse auf der anderen Seite garantiert werden, dass solche Entscheidungen wirklich in freier Verantwortung gefasst würden, betonte die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Alena Buyx, am Donnerstag in Berlin.

Das setze zugleich voraus, dass die Suizidprävention gestärkt werde. Dazu müssten Bedingungen und Verantwortlichkeiten sehr genau geregelt werden. Buyx äußerte sich bei der Vorstellung einer Stellungnahme des Rates zu "Suizid - Verantwortung, Prävention, Freiverantwortlichkeit".

Lob-Hüdepohl: Staat ist in der Pflicht

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid gekippt. Dabei formulierten die Karlsruher Richter ein umfassendes Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben - unabhängig von Alter oder Krankheit. Auf die drei derzeit im Bundestag debattierten Gesetzesvorlagen zur Neuregelung geht die Stellungnahme des Ethikrats allerdings nicht ein.

Nach den Worten des Mitautors und katholischen Theologen Andreas Lob-Hüdepohl stehen vor allem große gesellschaftliche und staatliche Institutionen in der Verantwortung, eine umfassende Suizidprävention zu ermöglichen, und zwar "über die gesamte Lebensspanne, in allen relevanten Lebensbereichen, zeitnah und flächendeckend". Themenfelder reichten vom Kampf gegen Altersarmut und Einsamkeit bis hin zu funktionierenden Pflegeeinrichtungen und einem Ausbau der Palliativmedizin.

"Unbeständigkeit von Suizidwünschen"

Der Ethikrat betont, dass freiverantwortliche Entscheidungen zum Suizid uneingeschränkt zu respektieren seien. Der Sprecher der ratsinternen Arbeitsgruppe, Helmut Frister, unterstrich aber, dass dies Staat und Gesellschaft in keiner Weise von der Verantwortung entlaste, "so weit wie möglich dafür Sorge zu tragen, dass Menschen nicht in Situationen geraten und verbleiben, in denen sie sich genötigt sehen, den Tod als vermeintlich kleineres Übel dem Leben vorzuziehen." Auch sei zu beachten, dass Suizide nie nur die jeweilige Person beträfen, sondern auch ihr Umfeld und die Gesellschaft.

Angesicht einer "Unbeständigkeit von Suizidwünschen" verlangt der Rat eine "gewisse Dauerhaftigkeit", um das Risiko einer unüberlegten Entscheidung auszuschließen. Zudem seien informelle oder formelle Beratungsangebote nötig. Sie sollten Betroffenen helfen, ihre Motive zu klären und Informationen über Alternativen vermitteln.

Suizidbeihilfe auch für Minderjährige?

Allerdings gab es im Rat verschiedene Auffassungen darüber, wie weit eine mögliche Beratungspflicht gehen sollte. Nicht einig ist sich der Ethikrat auch, ob das Recht zur Beihilfe zum Suizid nur für volljährige Personen gelten sollte. Unterschiedliche Ansichten vertraten die Experten ferner über die Gültigkeit einer Vorausverfügung, etwa im Falle einer künftigen Demenz.

Frister betonte, auch psychische Erkrankungen schlössen eine freiverantwortliche Entscheidung zum Suizid nicht aus. Menschen, die etwa an langjährigen chronischen Depressionen litten, könnten sich begründet zu einem solchen Schritt entschließen.

Haben Sie Suizidgedanken? Hier gibt es Hilfe
Menschen mit Suizidgedanken können sich an die Telefonseelsorge wenden. Sie ist unter den Rufnummern 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222 sowie 116 123 täglich rund um die Uhr erreichbar. Sie berät kostenfrei und anonym. Der Anruf findet sich weder auf der Telefonrechnung noch in der Übersicht der Telefonverbindungen wieder. Es gibt auch eine E-Mail-Beratung. Der Mailverkehr läuft über die Internetseite der Telefonseelsorge und ist daher nicht in Ihren digitalen Postfächern zu finden. Hier geht es zur Telefonseelsorge.

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