Auf Basis von Konzepten der Kirchen – Details zunächst nicht bekannt

In NRW ab Mai öffentliche Gottesdienste trotz Corona möglich

In Nordrhein-Westfalen können ab Mai wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden. Grundlage seien umfassende und präzise Konzepte der Kirchen, so die Landesregierung. Details zu den Bedingungen waren zunächst noch nicht bekannt.

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In Nordrhein-Westfalen können ab Mai wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden. Grundlage seien umfassende und präzise Konzepte der Kirchen und Religionsgemeinschaften, wie während der Corona-Pandemie Gottesdienste unter Beachtung des Infektionsschutzes gestaltet werden, teilte die Landesregierung am Donnerstagabend mit. Details zu den Konzepten nannte sie nicht. Auch die katholischen Bistümer gaben zunächst noch keine Einzelheiten bekannt.

Die Kirchen und Religionsgemeinschaften hätten erklärt, dass sie die Vorkehrungen zur Einhaltung des Mindestabstands und zum Schutz vor einer Verbreitung des Corona-Virus bis zum 1. Mai vornehmen könnten, so die Landesregierung.

 

Laschet dankt Religionen für Kooperation

 

Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte, die Freiheit der Religionsausübung sei ein wichtiges Grundrecht: „Wir sind dankbar für das hohe Maß an Verständnis und Verantwortung von Kirchen und Religionsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen in der Corona-Krise.“

Jüdische Gemeinden hätten auf die gemeinsame Feier des Pessachfestes verzichtet und Christen auf die großen Gottesdienste von Gründonnerstag bis Ostern, betonte Laschet. Die Muslime seien bereit, den Auftakt zum Ramadan ohne gemeinsames Freitagsgebet zu feiern und den Ramadan mit seinen abendlichen Begegnungen zum Fastenbrechen anders zu gestalten.

 

„Kirchen kommen ihrer Verantwortung nach“

 

Der stellvertretende NRW-Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) betonte, mit den vorgelegten Konzepten kämen die Religionsgemeinschaften „ihrer Verantwortung für die Gesundheit der Gemeindemitglieder und Gottesdienstbesucher mit großer Sorgfalt nach“.

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