Treffen von Bundesregierung und Religionsvertretern in der Corona-Krise

Bätzing: Lockerung des Gottesdienst-Verbots wird geprüft

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, hat die beabsichtigte Aufhebung des Verbots religiöser Zusammenkünfte begrüßt. Überlegungen der Kirche über Maßnahmen im Gottesdienst würden demnächst zur Prüfung vorgelegt.

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Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, hat die beabsichtigte Aufhebung des Verbots religiöser Zusammenkünfte begrüßt. Möglichst bald nach dem 30. April sollten wieder Gottesdienste stattfinden dürfen, sagte er am Freitag in Bonn. Der Limburger Bischof würdigte die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Staat. „Die Gläubigen werden dieses Signal als Zeichen der Hoffnung zu schätzen wissen.“

„Wir sind froh, dass sich heute Vertreter von Bund und Ländern, der Kirchen und Religionsgemeinschaften in großer Einmütigkeit darauf verständigt haben, dass man im Laufe der nächsten Woche konkrete Wege für eine schrittweise Lockerung der Beschränkungen religiöser Zusammenkünfte und damit auch von Gottesdiensten prüfen will“, sagte Bätzing nach einem Treffen von Vertretern von Religionsgemeinschaften im Bundesinnenministerium.

 

Kirche will Vorschläge unterbreiten

 

Die Religionsgemeinschaften würden nun kurzfristig Vorschläge unterbreiten, die von der staatlichen Seite auf ihre Vereinbarkeit mit den Erfordernissen des Gesundheits- und Infektionsschutzes geprüft werden sollten, erläuterte der Konferenzvorsitzende. Ziel solle es sein, religiöse Veranstaltungen möglichst bald nach dem 30. April wieder zuzulassen. Die Einzelheiten müssten dann auf Länderebene erläutert werden. Am 30. April ist die nächste Schaltkonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten vorgesehen.

In ersten Überlegungen als Grundlage für das Gespräch mit dem Bundesinnenministerium ist davon die Rede, dass zunächst vor allem Sonntagsgottesdienste in den großen Kathedralkirchen wieder möglich sein sollten. Dabei würde mittels Zugangsbeschränkungen, markierter Plätze oder Platzkarten darauf geachtet, dass nicht zu viele Gläubige teilnehmen. Auch müsste Gedränge vor den Eingängen verhindert und effektiv kontrolliert werden. Ein behutsames und schrittweises Wiederaufleben von Gottesdiensten könnte auch auf weitere Gottesdienste wie Trauergottesdienste, Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen, Hochzeiten ausgedehnt werden. Bis auf weiteres lege sich allerdings weiterhin eine Verschiebung nahe.

 

Bistum Münster: Keine Veranstaltungen bis 3. Mai

 

Die Bistümer trügen dafür Sorge, dass erforderliche Maßnahmen zum Schutz ergriffen werden - etwa mit Blick auf den Zelebranten, den Gesang, den Friedensgruß, die Darreichung der Kommunion, die Nutzung von Weihwasser und von Gesangbüchern. Von konkreten Regeln ist in dem Dokument nicht die Rede, es sollen aber überdiözesane Empfehlungen für die Praxis zur Verfügung gestellt werden.

Unterdessen hat das Bistum Münster sein Verbot jeglicher Veranstaltungen um zwei Tage auf nunmehr den 3. Mai verlängert. Das geht aus einem Schreiben von Generalvikar Klaus Winterkamp hervor, das gestern an alle Mitarbeiter des Bistums versandt wurde. Zur Feier öffentlicher Gottesdienste wollte er sich kurzfristig eigens äußern.

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