Antonius Hamers vom Katholischen Büro hält Hygienemaßnahmen für möglich

NRW-Bistümer wollen Gottesdienste mit "kleiner Öffentlichkeit"

Vor den Beratungen zwischen dem NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) und Religionsvertretern zum Vorgehen in der Corona-Krise fordert Antonius Hamers vom Katholischen Büro in Düsseldorf eine Öffnung von Gottesdiensten für Gläubige.

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Vor den Beratungen zwischen Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) und Religionsvertretern zum weiteren Vorgehen in der Corona-Krise fordert die katholische Kirche eine Öffnung von Gottesdiensten für Gläubige. „Die Erwartung an dieses Gespräch ist, dass wir in NRW zu einer Regelung kommen, die das Feiern von Gottesdiensten mit einer kleinen Öffentlichkeit ermöglicht“, sagte der Leiter des Katholischen Büros Nordrhein-Westfalen, Antonius Hamers, am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Düsseldorf. Unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln könne verantwortbar Gottesdienst gefeiert werden.

Laschet wollte sich am Donnerstagnachmittag mit Vertretern der Kirchen sowie jüdischer und muslimischer Gemeinden besprechen. Teilnehmen sollten unter anderen der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und die Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, Annette Kurschus. Woelki hatte angekündigt, dass sein Erzbistum bereits öffentliche Gottesdienste unter Beachtung von Schutz- und Hygieneauflagen vorbereitet.

 

Laschet: Kirchen haben selbst Regeln erlassen

 

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Mittwoch nach Beratungen mit den Länderchefs bekanntgegeben, dass es öffentliche Gottesdienste angesichts der Corona-Pandemie vorerst in Deutschland nicht geben werde. Laschet stellte daraufhin klar, dass in Nordrhein-Westfalen Gottesdienste nie untersagt worden seien. Im Unterschied zu anderen Ländern habe seine Regierung zur Kenntnis genommen, dass die Gemeinschaften selbst entsprechende Regeln erlassen hätten, erklärte Laschet. „Und auf dem Weg wollen wir weiter gehen.“

In der Ende März erlassenen Corona-Verordnung des Landes heißt es: „Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben; Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben.“ Derzeit haben alle katholischen Bistümer und evangelischen Landeskirchen in NRW öffentliche Gottesdienste in ihren Kirchen ausgesetzt. Das Bistum Münster hatte die Frist zuletzt auf den 1. Mai verlängert.

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