Noch keine einheitliche Regelung im Bistum Münster

Jugendämter bezahlen Stornierungsgebühren für Ferienlager

Einige Jugendämter im Bistum Münster haben zugesagt, Stornierungsgebühren der ausfallenden Ferienlager zu übernehmen. Eine einheitliche Regelung gibt es aber noch nicht.

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Der Ausfall der Ferienlager durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie trifft viele Pfarrgemeinden, Verbände und Vereine hart. Damit die Situation nicht auch noch zum großen finanziellen Problem wird, raten die Verantwortlichen der katholischen Jugendarbeit im Bistum Münster, sich an die zuständigen Jugendämter zu wenden. Dort gibt es vielerorts die Möglichkeit, zumindest anfallende Stornierungsgebühren erstattet zu bekommen.

Denn die haben es manchmal in sich, sagt Michael Seppendorf, der die Abteilung Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene im Bischöflichen Generalvikariat in Münster leitet. „Die Forderungen von Vermietern oder Busunternehmern bewegen sich zwischen wenigen hundert Euro bis zu höheren fünfstelligen Summen.“ Mit den Organisatoren von etwa 270 Freizeiten, die im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums abgesagt worden sind, hat seine Abteilung mittlerweile Kontakt aufgenommen. Er schätzt den Anteil der Angebote, die Ausfallgebühren bezahlen müssen, auf etwa 50 Prozent.

 

Fördergelder trotz Ausfall

 

Einige Jugendämter hätten schnell die Bereitschaft signalisiert, diese Gebühren im Umfang der beantragten Fördergelder zu finanzieren, weiß Seppendorf. Was bedeute, dass der gängige Regelsatz von etwa 4,50 Euro pro Teilnehmer und Freizeittag gezahlt würde, obwohl das Angebot nicht stattfinde. Liegen die Stornierungsgebühren darüber, müssten die Veranstalter selbst dafür aufkommen.

Allerdings ist die Praxis von Jugendamt zu Jugendamt verschieden. Und das sind nicht wenige. Allein im NRW-Teil des Bistums gibt es über 40 Einrichtungen auf Kreis- und Stadtebene, jeweils in der Verantwortung der zuständigen Räte. So kommt es derzeit noch zu einem Flickenteppich bei der Frage, wo die Kosten mit Sicherheit übernommen werden und wo nicht. Etwa am Niederrhein, wo das Jugendamt des Kreises Wesel die Hilfen zugesagt hat, einige städtische Jugendämter aber noch nicht.

 

Einige Jugendämter mit festen Zusagen

 

Ähnlich sieht es in allen Zuständigkeitsbereichen der Regionalbüros für Kinder- und Jugendseelsorge im Bistum Münster aus. „Allein im Regionalbüro Ost arbeiten wir mit 13 Jugendämtern zusammen“, sagt der dortige Leiter Marko Marincel. „Zu Beginn des Lockdowns haben wir mit allen telefoniert.“ Eine Zusage der Unterstützung sei da erst unter Vorbehalt möglich gewesen, da dafür Beschlüsse der Räte notwendig seien. Mittlerweile seien aber schon einige Finanzhilfen festgezurrt worden, etwa vom Kreisjugendamt in Steinfurt oder vom Jugendamt in Münster.

„Ich bin guter Dinge, dass sich nach und nach immer mehr Ämter zu einem solchen Angebot entscheiden“, sagt Seppendorf. Er gibt den Organisatoren der Ferienlager den Ratschlag, möglichst bald Kontakt zu den für sie zuständigen Stellen aufzunehmen. Dort, wo sie den Antrag auf Förderung ihrer Jugendmaßnahme gestellt haben, sitzen auch die richtigen Ansprechpartner für die Frage der Stornierungsgebühren. Ein neuer Antrag wird dann fällig, in dem die Anfragen erklärt und belegt werden müssen.

 

Einige Vermieter verzichten auf Gebühren

 

Für die betroffenen Gruppen handelt es sich zum Teil um keine Summen, die aus der Porto-Kasse beglichen werden können. Gerade wenn es keine Pfarrgemeinde im Hintergrund gibt, die ihnen unter die Arme greifen kann. „Die Forderungen seitens der Vermieter sind dazu sehr unterschiedlich“, sagt Seppendorf. „Einige verzichten aufgrund langjähriger Kontakte auf Stornierungsgebühren.“ Andere müssen allein mit Blick auf die eigene wirtschaftliche Situation die volle Summe in Rechnung stellen.

Besonders problematisch ist das für Ferienlager, die im Ausland stattfinden sollten. Wenn dort, wie etwa in den Niederlanden, Ferienlager grundsätzlich möglich seien, haben die Vermieter keine Möglichkeit, aus öffentlicher Hand Unterstützung zu bekommen. Dann bleibt ihnen kaum etwas anderes übrig, als die ausfallenden Einnahmen durch Stornierungsgebühren auszugleichen.

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