Kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet

Kein Strafverfahren gegen ehemaligen Pfarrer aus dem Kreis Steinfurt

  • Die Staatsanwaltschaft Münster hat in der Angelegenheit einer Strafanzeige gegen einen ehemaligen Pfarrer aus dem Kreis Steinfurt das Verfahren eingestellt.
  • Damit stehe auch für das Bistum fest, dass die Vorwürfe, die ein Priester erhoben hatte, keine strafrechtliche Bedeutung haben.
  • Allerdings lägen dem Bistum Münster inzwischen Hinweise vor, die für das Bistum im Zusammenhang mit einem möglichen künftigen Einsatz des Priesters von Relevanz sind.

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Die Staatsanwaltschaft Münster hat in der Angelegenheit einer Strafanzeige gegen einen ehemaligen Pfarrer aus dem Kreis Steinfurt das Verfahren eingestellt. Das teilte die Bischöfliche Pressestelle in Münster mit. Das heiße, dass die Ermittlungen nicht genügend Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten. Darüber sei das Bistum Münster am 30. September informiert worden. Damit stehe auch für das Bistum fest, dass die Vorwürfe, die ein Priester erhoben hatte, keine strafrechtliche Bedeutung haben. „Strafrechtlich gilt insoweit die Unschuldsvermutung“, stellt der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings, laut Pressemitteilung fest.

Allerdings lägen dem Bistum Münster inzwischen Hinweise vor, die für das Bistum im Zusammenhang mit einem möglichen künftigen Einsatz des Priester von Relevanz sind. „Es geht um Vorwürfe und Beobachtungen, die eindeutig den Präventionsvorgaben des Bistums widersprechen“, wird Frings zitiert. Diese Angaben würden mit dem Priester in nächster Zeit besprochen werden. „Auch wenn es nicht um strafrechtlich relevante Sachverhalte geht, sind es Vorkommnisse, die geklärt werden müssen. Eine entsprechende kirchenrechtliche Voruntersuchung des Bistums ist diesbezüglich eingeleitet worden.“