Keine kirchenrechtlichen Verstöße festgestellt – Bistumsvertreter bedauern Rufschädigung

Verfahren gegen ehemaligen Pfarrer aus Kreis Steinfurt beendet

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In der kirchenrechtlichen Voruntersuchung gegen einen ehemaligen Pfarrer aus dem Kreis Steinfurt wurden keine kirchenrechtlichen Verstöße festgestellt. Der betroffene Pfarrer hat sich nun in einem persönlichen Schreiben an den Bischof Felix Genn gewandt in dem er bedauert, dass sein Verhalten von anderen als grenzverletzend empfunden werden konnte. Vertreter der Bistumsleitung stellten klar, dass es bedauerlich sei, dass der Pfarrer insbesondere durch Schädigung seines guten Rufes belastet worden sei.

In der kirchenrechtlichen Voruntersuchung gegen einen ehemaligen Pfarrer aus dem Kreis Steinfurt wurden keine kirchenrechtlichen Verstöße festgestellt. Das teilte nun die Bischöfliche Pressestelle mit. Bereits Ende September 2020 hatte die Staatsanwaltschaft Münster nach einer Anzeige eines anderen Priesters das Verfahren gegen ihn eingestellt, weil die Ermittlungen keine Anhaltspunkte für das Begehen einer Straftat ergeben hatten.

Der betroffene Pfarrer hat sich nun in einem persönlichen Schreiben an den Bischof Felix Genn gewandt. In dem Brief räumt der Pfarrer ein, dass sein Verhalten von anderen als grenzverletzend „empfunden werden konnte und von einigen wohl auch so empfunden wurde.“ Weiter schreibt der Pfarrer „Das tut mir sehr leid“. Er bittet zugleich die Betroffenen um Entschuldigung, weil er „zu keiner Zeit beabsichtigt habe, ihnen in irgendeiner Weise zu nahe zu treten.“

 

Frings: Solche Vorgänge künftig zügiger aufklären

 

Vorausgegangen war dem Schreiben ein Gespräch zwischen dem Pfarrer und seinem aktuellen Rechtsbeistand mit Generalvikar Klaus Winterkamp, dem Leiter der Hautabteilung Seelsorge-Personal, Karl Render, und dem Interventionsbeauftragten des Bistums, Peter Frings. In dieser Unterredung war der gesamte Vorgang einer Bewertung unterzogen worden. Dabei betonten die Vertreter des Bistums, dass sich die gegen den Pfarrer erhoben Vorwürfe nach eingehender Untersuchung weder unter straf- noch kirchenrechtlichen Aspekten bestätigt hätten.

Es wurde klargestellt, dass es bedauerlich sei, dass der Pfarrer insbesondere durch Schädigung seines guten Rufes belastet worden sei. „Wir müssen bestrebt sein, dass solche Vorgänge künftig zügiger einer Klärung zugeführt werden, und das Vorgehen in solchen Verfahren überprüfen“, stellte der Interventionsbeauftragte Peter Frings fest. „Für alle an einem solchen Verfahren beteiligten Personen sind diese Belastungen so gering wie möglich zu halten“, sagte Frings.

 

Beratungen über künftigen Einsatz des Pfarrers

 

Bischof Genn wird nun nach einem Gespräch mit dem Pfarrer, das noch nicht terminiert ist, und nach Beratung mit den zuständigen Gremien über den weiteren Einsatz des Pfarrers entscheiden. Aktuell ist der Pfarrer weiter auf eigenen Wunsch unter Fortzahlung seiner Bezüge beurlaubt.

Hinweis der Bischöflichen Pressestelle:
Der Brief des Pfarrers ist dieser Pressemitteilung ungekürzt beigefügt. Das ist so mit dem Pfarrer und seinem Rechtsbeistand abgestimmt.

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