Dennoch Kritik am Vorgehen des Bundesamts bei Härtefällen

Kirchenasyl-Netzwerk begrüßt entschärfte Asylregelungen

  • Das Ökumenische Netzwerk „Asyl in der Kirche“ in NRW begrüßt die entschärften Regeln für das Kirchenasyl.
  • Zugleich kritisiert es das Bundesamt für Migration für seinen Umgang mit Härtefällanträgen.
  • 98 Prozent der von den Gemeinden eingereichten Härtefalldossiers werden laut Netzwerk abgelehnt.

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Das Ökumenische Netzwerk „Asyl in der Kirche“ in Nordrhein-Westfalen begrüßt die entschärften Regeln für das Kirchenasyl. Zugleich kritisiert es das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) für seinen Umgang mit Härtefällanträgen von Asylsuchenden.

Das Bamf akzeptiere fast keine Härtefallgründe, die ein Kirchenasyl rechtfertigen könnten. 98 Prozent der von den Gemeinden eingereichten Härtefalldossiers würden abgelehnt, so das Netzwerk.

 

Was entschärft wurde

 

Zuvor hatte das Bundesamt bestätigt, den Umgang mit offenen Kirchenasylen zu korrigieren. Demnach gilt für Flüchtlinge im Kirchenasyl im sogenannten Dublin-Verfahren künftig wieder eine reguläre Frist von sechs Monaten, in der sie in das Erstaufnahmeland überstellt werden müssen. 2018 hatte die Innenministerkonferenz den Zeitraum auf 18 Monate verlängert.

Dublin-Fälle machen rund 90 Prozent der Kirchenasyle aus. Dabei handelt es sich um Flüchtlinge, die bereits in einem anderen EU-Land registriert wurden und wieder dorthin zurückgeführt werden sollen. Die Bundesregierung wirft den asylgebenden Gemeinden vor, Rücküberstellungen verhindern zu wollen.

 

„Bamf ist nicht bereit, Härtefälle ernsthaft zu prüfen“

 

Grundsätzlich müssen die Gemeinden ein Kirchenasyl melden. Bei Dublin-Fällen vereinbarten die Kirchen und das Bamf 2015 auch noch den Austausch zusätzlicher Dossiers.

Das Härtefalldossier-Verfahren bezeichnete Netzwerk-Mitarbeiter Benedikt Kern als „Farce“. Betroffene und Kirchengemeinden betrieben dafür einen großen Aufwand und holten zum Beispiel Gutachten ein. „Das Bamf ist jedoch in keiner Weise bereit, Härtefälle ernsthaft zu prüfen und als solche anzuerkennen“, so Kern. Er forderte, das ganze Verfahren abzuschaffen.

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