Interview mit Benedikt Kern vom ökumenischen „Netzwerk Kirchenasyl“

Kirchenasyl: Chance für Geflüchtete, Herausforderung für Pfarreien

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Eine Pfarrei in Münster gewährt derzeit einer fünfköpfigen kurdischen Familie Kirchenasyl. Die Familie lebt im Pfarrhaus. Unterstützt wird diese Unterbringung vom ökumenischen „Netzwerk Kirchenasyl“, das zusammen mit dem Diözesancaritasverband Münster den Kirchenvorstand in dieser Frage berät. Im Gespräch erklärt Benedikt Kern vom „Netzwerk Kirchenasyl“ die Bedeutung des Falls.

Seit Anfang Oktober ist eine kurdische Familie aus dem Nordirak in einer Pfarrei in Münster im Kirchenasyl. Sie als Vertreter des „Ökumenischen Netzwerks Asyl in der Kirche in Nordrhein-Westfalen“ unterstützen das Anliegen. Wie stellt sich die Situation der Familie mit drei Kindern, davon zwei Minderjährigen, derzeit dar?

Die Familie kommt aus dem Irak und soll entsprechend der europäischen
Dublin-Verordnung nach Kroatien abgeschoben werden, wo die Familie zum ersten Mal in der EU registriert wurde auf ihrer Flucht nach Deutschland. Die Familie hat sehr große Angst vor dieser Abschiebung, weil die Bedingungen in Kroatien sehr schlecht waren: Sie bekamen keine Unterkunft, und auch die dringend erforderliche psychologische Behandlung des Vaters ist dort nahezu unmöglich zu bekommen. Jetzt fühlen sie sich im Kirchenasyl endlich sicher und ihre Situation kann sich nach langer Zeit erstmalig stabilisieren. Gerade auch bei den Kindern kann man das beobachten.

Was ist Sinn des Kirchenasyls in diesem konkreten Fall?

Auf juristischem Wege gab es für die Familie keine Möglichkeit mehr, in Deutschland in ein Asylverfahren zu kommen. Was blieb war die Ungewissheit, nach Kroatien abgeschoben zu werden. Deswegen ist das Kirchenasyl nun die einzige und legitime Möglichkeit, um so wesentliche Grundrechte der Familie zu schützen. Da die Abschiebung innerhalb von sechs Monaten stattfinden muss, geht es nun im Kirchenasyl um diese Fristüberbrückung. Leider hat die Familie nur so eine humane Perspektive.

Warum möchte die Pfarrei den Fall nicht weiter öffentlich machen?

Kirchengemeinden wollen sich in vielen Fällen mit dem Kirchenasyl nicht allzu sehr in der Öffentlichkeit exponieren. Gerade wenn es Schwierigkeiten mit den Behörden gibt, kann es dann jedoch sehr wichtig sein auch öffentlich für das Kirchenasyl einzutreten. Wir unterstützen Gemeinden dann auch in diesen Fragen der öffentlichen Darstellung.

Beim Kirchenasyl teilen sich schnell die Meinungen. Warum fordern Sie den Rechtsstaat mit seinen Behördenvorgängen heraus?

Wenn Menschen in eine perspektivlose Zukunft abgeschoben werden sollen, dann sind wir als Kirchen gefordert, hier zu intervenieren. Wenn wir Kirchenasyl bieten, dann tun wir das, um Menschenrechte zu schützen. Die Asylrechtsverschärfungen in unserem Rechtsstaat haben in den letzten Jahren Grundrechte von Geflüchteten immer weiter ausgehöhlt. Deswegen ist es aus christlicher Perspektive so wichtig, gegen diese Entrechtung und für eine Solidarität mit Geflüchteten Partei zu ergreifen.

Sie begleiten und beraten NRW-weit Pfarreien, die Kirchenasyl geben. Vor welchen Herausforderungen stehen das Seelsorgeteam und die kirchlichen Gremien, wenn eine solche Entscheidung ansteht?

Ein T-Shirt des „Netzwerks Asyl“ mit klarem Bekenntnis. | Foto: privat
Ein T-Shirt des „Netzwerks Asyl“ mit klarem Bekenntnis. | Foto: privat

Die Herausforderung beim Kirchenasyl besteht darin, dass sich eine Gemeinde oder Ordensgemeinschaft entscheidet, ihrem Gewissen folgend von Abschiebung bedrohten Menschen diesen Schutzraum zu gewähren. Das kann in den Gremien durchaus auch zu Konflikten führen. Deshalb ist es so wichtig, eine solche Entscheidung auch auf den festen Grund einer theologischen Begründung zu stellen: Warum ist diese Form der Solidarität wichtig? Was heißt das für uns als Gemeinde, sich somit klar zu positionieren? Wie weit sind wir bereit, Gastfreundschaft zu gewähren, auch wenn diese Form vielleicht auch Menschen in der Gemeinde und außerhalb nicht gefällt?

Wie ernst nehmen Politik und Justiz überhaupt ein Kirchenasyl?

In Nordrhein-Westfalen gab es seit 1995 von den jeweiligen Landesregierungen immer eine Zusage, das Kirchenasyl zu respektieren und zu achten. Zwar hat der derzeitige Innenminister diese Zusage formal nicht wiederholt, dennoch gibt es im Moment keine Anzeichen dafür, dass Kirchenasyle um ihre Sicherheit fürchten müssen. Zwar gibt es in Bayern verschiedene Versuche, das Kirchenasyl zu kriminalisieren, wie jüngst das Gerichtsverfahren gegen Äbtissin Mechthild Thürmer, doch auch solche Versuche der Delegitimierung dieser Menschenrechtspraxis sind in Nordrhein-Westfalen glücklicherweise nicht üblich.

Wie erfolgreich ist Ihre Arbeit im Allgemeinen?

Wir können eine „Erfolgsquote“, insofern dieser Begriff angemessen ist, von 95 Prozent in Nordrhein-Westfalen bei den Kirchenasylen verzeichnen: Das heißt in fast allen Fällen können den Betroffenen Perspektiven und die Übernahme ins Asylverfahren eröffnet werden. Das spricht sehr für den hohen Grad an Schutz, der so erreicht werden kann. Allerdings gibt es sehr viel mehr Fälle, in denen ein Kirchenasyl notwendig wäre als die aktuell 86 Menschen in 59 Kirchenasylen in Nordrhein-Westfalen.

Was wünschen Sie sich von den Pfarreien?

Es gibt leider zu wenig Kirchengemeinden, die einen solchen Schutzraum anbieten. Deshalb ist mein Ziel, mit Gemeinden ergebnisoffen über diese Praxis ins Gespräch zu kommen. Denn auch wenn sich eine Gemeinde aus guten Gründen gegen ein Kirchenasyl entscheidet, ist es aus meiner Sicht dennoch wichtig, diese Option der Menschenrechtsarbeit zumindest auf der Tagesordnung zu haben. Denn es ist unbestritten: Gerade in Zeiten der Krise muss sich die Kirche die Frage stellen, für wen sie in der Nachfolge Christi steht und was dies in der Praxis bedeutet. Das Kirchenasyl kann da ein wichtiges pastorales Feld sein.

Benedikt Kern ist katholischer Theologe und Mitarbeiter am Institut für Theologie und Politik in Münster mit dem Arbeitsschwerpunkt Kirchenasylberatung in Nordrhein-Westfalen. 2019 bekam er mit dem Netzwerk Kirchenasyl den Papst Johannes XXIII.-Preis im Bistum Münster verliehen.

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