Wird keine Verjährung beansprucht, drohen bundesweit weitere Klagen

Klage von Missbrauchsopfer: Kirche sieht sich offenbar in Zwickmühle

  • Nach der Schmerzensgeldklage eines Betroffenen sexualisierter Gewalt gegen das Erzbistum Köln sieht sich die Kirche offenbar in der Zwickmühle.
  • Beanspruche die Erzdiözese Verjährung, riskiere sie schlechte Presse; verzichte sie auf Verjährung, könnten bundesweit weitere Schmerzensgeldklagen folgen.
  • So lauten Überlegungen aus verschiedenen kircheninternen Dokumenten, aus denen eine Zeitung zitiert.

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Nach der Schmerzensgeldklage eines Betroffenen sexualisierter Gewalt gegen das Erzbistum Köln sieht sich die Kirche offenbar in der Zwickmühle. Beanspruche die Erzdiözese Verjährung, riskiere sie schlechte Presse; verzichte sie auf Verjährung, könnten weitere Schmerzensgeldklagen mit hohen Summen in ganz Deutschland folgen. So lauten Überlegungen aus verschiedenen kircheninternen Dokumenten, aus denen "Christ und Welt" zitiert.

Einsehen konnte die Wochenzeitung eigenen Angaben zufolge unter anderem ein Protokoll der Rechtskommission des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) und einen Brief des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki an die Generalsekretärin der Deutschen Bischofskonferenz, Beate Gilles. Die Bischofskonferenz habe erklärt, das Mittel der Verjährung sei ein zulässiges Instrument, es müsse jedoch jeder Einzelfall abgewogen werden.

Drohen Klagen gegen Bischöfe?

Dem Bericht zufolge lautete ein weiteres Argument der internen Debatte, es könnte Klagen gegen Bischöfe geben, wenn sie auf Verjährung verzichten und das Bistum daraufhin hohe Zahlungen leisten muss. Das könne als Verstoß gegen die Verpflichtung der Bistumsleitung interpretiert werden, mit Vermögen sorgsam umzugehen.

Die Bischofskonferenz bezeichnete auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) die Zitate des Zeitungsberichts als korrekt. Das Erzbistum Köln bestätigte die Darstellung von "Christ und Welt", dass Woelkis Anwälte bereits per Schriftsatz erklärt haben, Verjährung in Anspruch nehmen zu wollen.

Erzbistum Köln: Noch nicht entschieden, ob wir auf Verjährung plädieren

"Aus Gründen der Fristwahrung haben wir dieses Schreiben bei Gericht eingereicht", teilte Erzbistums-Sprecher Jürgen Kleikamp mit. Die Diözese habe aber noch nicht abschließend entschieden, ob es diesen Weg geht: "Da es sich hier um einen juristisch und auch moralisch hochkomplexen Sachverhalt handelt, prüfen wir diesen noch weiter mit größter Sorgfalt."

Am Dienstag verhandelt das Landgericht Köln die wohl erste Schmerzensgeldklage eines Missbrauchs-Betroffenen gegen die katholische Kirche als Institution. Der Kläger gibt an, als Messdiener in den 1970er Jahren mehrere hundert Male von einem mittlerweile verstorbenen Priester sexuell missbraucht worden zu sein.

Kläger will 750.000 Euro

Einem Aufarbeitungsgutachten zufolge erfuhr das Erzbistum 1980 und 2010 von Vorwürfen gegen den Geistlichen, die dieser zum Teil auch einräumte. Dennoch konnte er viele Jahre weiter als Seelsorger arbeiten. Der Kläger wirft der Erzdiözese Amtspflichtverletzung durch Unterlassen vor und verlangt insgesamt 750.000 Euro. Bislang erhalten hat er 25.000 Euro in Anerkennung des Leids.

Update 17.20 Uhr: Reaktion Bischofskonferenz im vierten Absatz

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