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Darf ein Geschäftspartner eine Kirchen-Beschäftigte im Auto mitnehmen? Darf ein Pfarrer eine Flasche Wein annehmen? Darf man einen Werbe-Kuli behalten? Kirche+Leben hat nachgefragt, was im Bistum Münster gilt.
Dürfen Beschäftigte Geschenke annehmen? Das ist in vielen Unternehmen und Behörden in Compliance-Regeln festgehalten – auch im Bistum Münster. Im niedersächsischen Teil sorgte kürzlich die Überschreibung einer Immobilie an einen Pfarrer für Aufsehen. Zudem teilte das Bistum Augsburg mit, der Bischof, die Weihbischöfe und der Generalvikar dürften bei Repräsentationsterminen nun Geschenke im Wert von mehr als 35 Euro annehmen und müssten sie erst im Nachhinein beim Compliance-Beauftragten anmelden.
Was gilt im Bistum Münster? Kirche+Leben hat nachgefragt. Die schlechte Nachricht vorweg: „Grundsätzlich ist erstmal alles verboten“, sagt Markus Ahlers, Leiter Revision im Bischöflichen Generalvikariat (BGV) Münster. „Aber es gibt Ausnahmen“, sagt Diethelm Schaden, Personalchef im BGV.
Regeln gelten auch für den Bischof
Beide haben die Compliance-Regeln für den nordrhein-westfälischen Bistumsteil erarbeitet, die seit 1. Juli 2019 gelten. Im Oldenburger Land sind seit 1. Oktober 2023 eigene Regeln in Kraft, die sich in Details unterscheiden, aber im Prinzip dasselbe wollen.
Die Regeln im NRW-Teil gelten für alle Mitarbeitenden in BGV und Pfarreien, für Seelsorgerinnen und Seelsorger. „Auch für den Bischof, denn er ist Priester und damit Seelsorger“, sagt Ahlers.
Keine Geringfügigkeits-Grenze
Eine Untergrenze ist nicht festgelegt, erläutert er: „Wir haben uns dagegen entschieden, zu sagen: Alles bis 10 Euro ist in Ordnung. Das kommt im Einzelfall auf die Art des Geschenks an und darauf, wer es macht.“
Um die Mitarbeitenden für das Thema sensibel zu halten, gilt das prinzipielle Verbot. „Wir empfehlen unsere Regeln auch für die Ehrenamtlichen“, so Personalchef Schaden.
Wer schenkt die Flasche Wein?