Die Compliance-Regeln im Bistum Münster

Kuli, Wein, Honorar – was Kirchen-Mitarbeitende annehmen dürfen

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Darf ein Geschäftspartner eine Kirchen-Beschäftigte im Auto mitnehmen? Darf ein Pfarrer eine Flasche Wein annehmen? Darf man einen Werbe-Kuli behalten? Kirche+Leben hat nachgefragt, was im Bistum Münster gilt.

Dürfen Beschäftigte Geschenke annehmen? Das ist in vielen Unternehmen und Behörden in Compliance-Regeln festgehalten – auch im Bistum Münster. Im niedersächsischen Teil sorgte kürzlich die Überschreibung einer Immobilie an einen Pfarrer für Aufsehen. Zudem teilte das Bistum Augsburg mit, der Bischof, die Weihbischöfe und der Generalvikar dürften bei Repräsentationsterminen nun Geschenke im Wert von mehr als 35 Euro annehmen und müssten sie erst im Nachhinein beim Compliance-Beauftragten anmelden.

Was gilt im Bistum Münster? Kirche+Leben hat nachgefragt. Die schlechte Nachricht vorweg: „Grundsätzlich ist erstmal alles verboten“, sagt Markus Ahlers, Leiter Revision im Bischöflichen Generalvikariat (BGV) Münster. „Aber es gibt Ausnahmen“, sagt Diethelm Schaden, Personalchef im BGV.

Regeln gelten auch für den Bischof

Beide haben die Compliance-Regeln für den nordrhein-westfälischen Bistumsteil erarbeitet, die seit 1. Juli 2019 gelten. Im Oldenburger Land sind seit 1. Oktober 2023 eigene Regeln in Kraft, die sich in Details unterscheiden, aber im Prinzip dasselbe wollen.

Die Regeln im NRW-Teil gelten für alle Mitarbeitenden in BGV und Pfarreien, für Seelsorgerinnen und Seelsorger. „Auch für den Bischof, denn er ist Priester und damit Seelsorger“, sagt Ahlers.

Keine Geringfügigkeits-Grenze

Eine Untergrenze ist nicht festgelegt, erläutert er: „Wir haben uns dagegen entschieden, zu sagen: Alles bis 10 Euro ist in Ordnung. Das kommt im Einzelfall auf die Art des Geschenks an und darauf, wer es macht.“

Um die Mitarbeitenden für das Thema sensibel zu halten, gilt das prinzipielle Verbot. „Wir empfehlen unsere Regeln auch für die Ehrenamtlichen“, so Personalchef Schaden.

Wer schenkt die Flasche Wein?

Kein Problem sind „Giveaways“ wie Kugelschreiber und Kalender, also kleinste Aufmerksamkeiten. Doch bereits bei der Schachtel Pralinen kann das anders aussehen: „Wir wollen schon den Anschein vermeiden, unsere Leute ließen sich ,einfangen‘“, betont Schaden.

Ein Beispiel: Natürlich kann ein Pfarrer Freunde bekochen. Die Freunde dürfen auch eine Flasche Wein für das gemeinsame Essen mitbringen. Falls aber der Installateur, der auf kirchliche Aufträge hofft, die Flasche allein schenkt – lieber nachfragen: „Entweder bei dem oder der Vorgesetzten oder beim Personalchef“, empfiehlt Schaden.

Einladung zum Essen

Oder: „Wenn es beim Richtfest einer Baustelle einen Schnaps für alle gibt, ist das kein Problem“, beschreibt Revisions-Leiter Ahlers. „Wenn der Bauunternehmer aber Mitarbeitende unserer Bauabteilung anschließend zum Essen einlädt – das geht nicht.“

Ist ein Außentermin beendet und der Zug nach Münster gerade abgefahren, kann man sich auch im Auto mitnehmen lassen: „Wenn der Architekt auch nach Münster muss“, führt Ahlers aus. „Falls er aber dafür große Umwege fährt oder sogar vor dem Termin anbietet, jemanden abzuholen – das sollte man ablehnen.“

Honorare und Geschenke

Ebenso Geld: Wenn zum Beispiel eine Pastoralreferentin, die seit Kurzem Gemeindeleiterin ist, in der Nachbarpfarrei einen Vortrag über ihre Erfahrungen hält, „darf sie kein Honorar verlangen“, sagt Ahlers. Die Regel sei: Alles, was mit dem eigenen Hauptberuf zu tun hat, ist honorarfrei.

Vorsicht ist geboten, je wertvoller ein Geschenk ist. Angenommen, das Inventar einer demnächst aufzugebenden Kapelle wird ausgeräumt: Die Ikone, die dazu zählt, und sei sie noch so klein, dürfte weder der Bischof annehmen, der zur Profanierung kommt, noch der Pfarrer. Dabei ist egal, wie viel Zeit und Mühe er in das Projekt Profanierung gesteckt hat.

Höfliche Ablehnung

Aber ist das denn nicht unhöflich? Nein, finden beide Experten: „Normalerweise treffen unsere Mitarbeitenden auf viel Verständnis, wenn sie deutlich machen, dass sie keine Geschenke annehmen dürfen. Das spricht ja für eine aufmerksame Institution“, sagt Ahlers.

Weil es im schlimmsten Fall um Korruption geht, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen, wenn jemand Geschenke annimmt. Übrigens auch für Vorgesetzte, die solche Fälle decken.

Markus Ahlers und Diethelm Schaden, die über Zweifelsfälle beraten, empfehlen grundsätzlich Zurückhaltung bei Geschenken. Und BGV-Personalchef Schaden rät: „Lieber einmal zu viel nachfragen.“

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