Gemäß der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen

Leicht geänderte Corona-Regeln für Gemeindegesang und Chöre

  • Geringe Auswirkungen auf den Gesang hat die aktualisierte Corona-Schutzverordnung in NRW.
  • Grundsätzlich bleibt es in Gottesdiensten bei Gemeindegesang mit Mund-Nase-Maske.
  • Ausnahmen sind möglich unter bestimmten Test-Voraussetzungen, auch für Chöre.

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Geringe Auswirkungen auf den Gesang hat die aktualisierte Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen. Darauf weist Münsters Generalvikar Klaus Winterkamp in einer Mail an alle Bistums-Mitarbeitenden hin.

In Gottesdiensten bleibt es beim Abstand der Mitfeiernden zueinander von 1,50 Meter, auch für Chormitglieder und Instrumentalisten. Gemeindegesang ist weiter mit Mund-Nase-Maske möglich.

 

Wann Singen ohne Maske zulässig ist

 

Soll ohne Maske gesungen werden, müssen alle Mitfeiernden vollständig geimpft, von Corona genesen oder negativ getestet sein. Der Antigen-Schnelltest – ein Selbsttest ist laut Winterkamp nicht zulässig – darf nicht älter als sechs Stunden sein. Das gilt auch bei Chorproben.

Chöre dürfen in Gottesdiensten ohne Maske singen. Beteiligt sich ein Chor am Gemeindegesang, gilt die allgemeine Maskenpflicht.

 

Allgemeine Regeln für Gottesdienste

 

Der Generalvikar erinnert daran, dass Gottesdienste nicht unter die 3G-Regel fallen, es also keine Kontrolle von Impf- und Testnachweisen braucht. Es gelten gleichwohl die genannten Abstands- und Maskenregeln. Außerhalb des Gemeindegesangs kann die Maske am Sitzplatz abgenommen werden.

Für Sondergottesdienste wie Trauungen, Taufen, Erstkommunion und Firmung können andere Regeln angewendet werden, etwa 3G und das Singen ohne Maske mit negativem Antigen-Schnelltest, der höchstens sechs Stunden zurückliegen darf. Kontrolle ist erforderlich.

Auch im Oldenburger Land in Niedersachsen können Gläubige ohne Corona-Test, Impf- oder Genesungs-Nachweis Gottesdienste mitfeiern. Deshalb blieben aber die bekannten Abstands- und Hygieneregeln zwingend, teilt das Bischöflich Münstersche Offizialat mit. Außer am Sitzplatz sei eine Mund-Nase-Maske zu tragen.

Bei Gottesdiensten im begrenzten Kreis wie Taufen, Trauungen oder Trauerfeiern könne die 2G-Regel angewandt werden. Wenn alle Teilnehmenden vollständig geimpft oder von Corona genesen seien, könne auf Abstände und Maske verzichtet werden.

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