Bistum Münster bittet gleichwohl um genügend Feiern ohne Beschränkungen

Weihnachts-Gottesdienste mit 2G oder 3G: Pfarreien können entscheiden

  • Pfarreien im NRW-Teil des Bistums Münster können entscheiden, ob sie ihre Weihnachtsgottesdienste unter 2G- oder 3G-Regel oder ohne Zugangsbeschränkungen anbieten.
  • Das geht aus dem neuen Corona-Update von Generalvikar Klaus Winterkamp hervor.
  • Wichtig seien dann Kontrollen an den Eingängen - und eine rechtzeitige Bekanntmachung, welcher Gottesdienst welcher Regel unterliegt.

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Erstmals in der Corona-Pandemie können Pfarreien im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster entscheiden, ob sie ihre Weihnachtsgottesdienste unter 2G- oder 3G-Regel oder ganz ohne Zugangsbeschränkungen anbieten. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass es nach dem Auslaufen der derzeitigen Corona-Schutzverordnung für NRW am 24. November nicht zu einer Verschärfung der Maßnahmen kommt. Das geht aus einem "Corona-Update" hervor, das Generalvikar Klaus Winterkamp an alle Mitarbeitenden geschickt hat. Die 2G-Regel erlaubt eine Teilnahme ausschließlich für Geimpfte und Genesene, die 3G-Regel überdies auch für mittels eines PCR-Tests oder eines höchstens sechs Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltest Getestete.

Bislang konnten grundsätzlich alle Gläubigen, auch ungeimpfte und ungetestete, Gottesdienste mitfeiern. Als Grund wird das Recht auf Freiheit der Religionsausübung genannt. Unter den Bischöfen und Generalvikaren in NRW besteht laut Winterkamp jedoch zugleich Einigkeit darüber, "für die Weihnachts-, Silvester- und Neujahrsgottesdienste Ausnahmen" zuzulassen. Hintergrund dürften einerseits die üblicherweise gut besuchten Gottesdienste an den Feiertagen sein, andererseits die wieder gestiegenen Corona-Infektionszahlen. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute bei 130,0 in NRW, bundesweit ist sie auf 213,7 gestiegen.

 

Gottesdienste mit 2G und 3G

 

Bei Gottesdiensten unter 2G- und 3G-Regel ist laut Winterkamp weder ein Mindestabstand nötig noch müssen Masken am Platz oder beim Singen getragen werden. Innenräume können zudem gänzlich besetzt werden.

Winterkamp mahnt zudem die Kontrolle der entsprechenden Immunisierungsnachweise beim Zutritt zu den Gottesdiensten an - auch wenn es zuvor eine Anmeldung etwa über das Pfarrbüro gegeben hat. Für Schulkinder, die nicht geimpft, nicht genesen und in den Ferien auch nicht regelmäßig in der Schule getestet sind, gilt ebenfalls eine Testpflicht. Lediglich bei jüngeren Kindern entfällt sie.

 

Winterkamp: Genügend Gottesdienste für alle!

 

Gleichwohl bittet Winterkamp darum, besonders an Heiligabend und an den Weihnachtsfeiertagen "ein ausreichend großes Angebot an Gottesdiensten vorzuhalten, das nicht der 2G- oder 3G-Regel unterliegt". Es soll rechtzeitig in allen zur Verfügung stehenden Medien bekannt gegeben werden, welche Gottesdienste an den Feiertagen unter welchen Bedingungen gefeiert werden.

Auch bitte er zu beachten, dass bei Gottesdiensten mit 2G-Regel Menschen "von vornherein ausgeschlossen sind", die lediglich getestet sind. Für alle Gottesdienste ohne Zugangsbeschränkungen gelten weiter die bekannten Regeln: Mindestabstand von 1,5 Metern, keine Maskenpflicht am Platz - außer beim Singen.

Konzerte, Advents- und Weihnachtsmusiken können dem Schreiben zufolge "selbstverständlich unter 2G- oder 3G-Regeln durchgeführt werden". Dabei gelten dann dieselben Bedingungen wie für Gottesdienste. Liturgien oder Veranstaltungen im Freien unterliegen bis zu einer Teilnehmerzahl von 2.500 Personen keinerlei Beschränkungen.

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