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Trotz der Verschärfung der Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen können Ungeimpfte und Ungetestete weiter Gottesdienste besuchen. Entsprechende von Kirchen und Landesbehörden vereinbarte Regeln gelten weiter, teilt Münsters Generalvikar Klaus Winterkamp in einer Mail an alle Bistums-Mitarbeitenden mit. Es bleibt bei 1,50 Metern Mindestabstand und bei Maskenpflicht außerhalb des Sitzplatzes und während des Gemeindegesangs.
Ebenso hält das Bistum Münster daran fest, Weihnachtsgottesdienste und andere Messen mit erwartbar starkem Andrang unter 3G- oder 2G-Regel zu erlauben. Die Entscheidung, welche Gottesdienste so gefeiert werden, trifft die Pfarrei.
Unter 3G gilt:
Alle Mitfeiernden müssen vollständig geimpft, von Corona genesen oder negativ getestet sein; dies wird beim Zugang zum Gottesdienst kontrolliert. Erlaubt sind Antigen-Schnelltests, die maximal 24 Stunden zurückliegen, oder PCR-Tests (48 Stunden), aber keine Selbsttests. Unter diesen Bedingungen können Abstände entfallen. Will die Gemeinde ohne Masken singen, braucht es Schnelltests, die höchstens sechs Stunden zurückliegen, oder PCR-Tests (48 Stunden).
Wenn alle Chormitglieder die 3-G-Regel erfüllen, können sie ohne Abstände singen. Liedvorträge sind ohne Maske möglich, beim Gesang mit der Gemeinde herrscht Maskenpflicht.
Schülerinnen und Schüler gelten wegen der verbindlichen Corona-Tests in Schulen als negativ getestet.
Unter 2G gilt:
Alle Mitfeiernden müssen geimpft oder genesen sein; dies wird beim Zugang zum Gottesdienst kontrolliert. Dann können Abstände entfallen, auch für Chormitglieder. Gemeindegesang ist ohne Maske möglich.
Weitere Vorgaben
Beerdigungen fallen unter die 3G-Regel. Das gilt nicht für Gottesdienste in Kirchräumen (dort gelten die Vorgaben für Kirchen), sondern für Trauerfeiern in Gebäuden auf Friedhöfen und für die Beisetzung.
Konzerte sind keine Versammlungen zur Religionsausübung, betont Winterkamp, und daher ausschließlich unter 2G möglich.
Unter 3G durchführbar sind Sitzungen von Gremien wie dem Pfarreirat, nicht jedoch Vorträge, Verbandsveranstaltungen, Messdienerstunden und Katechesen. Für sie gilt 2G. Jugendliche ab 16 Jahren müssen ihren Status nachweisen.
Der Generalvikar bittet, angesichts der Pandemielage zu überlegen, ob „derartige Präsenztermine oder Veranstaltungen derzeit wirklich unbedingt nötig sind“. Noch keine verlässlichen Informationen könne er zur Sternsingeraktion Anfang Januar geben.