Pflegekommission verbessert auch Urlaubsanspruch für Beschäftigte

Mindestlöhne in der Altenpflege steigen deutlich an - Caritas zufrieden

  • Die Mindestlöhne in der Pflege steigen zum 1. September 2022. Auch Urlaubsanspruch wird verbessert.
  • Darauf verständigte sich die Pflegekommission, die von der Bundesregierung einberufen wurde.
  • Die Mitarbeitenden der Caritas sprechen von einem „kleinen Erfolg“.

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Die von der Bundesregierung einberufene Pflegekommission hat sich auf eine deutliche Verbesserung der Mindestlöhne und des Urlaubsanspruchs in der Pflege verständigt. Ab dem 1. September sollen die Löhne in drei Schritten steigen, wie das Bundesarbeits- und das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag in Berlin mitteilten.

Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die fünfte Pflegekommission eine Anhebung auf 14,15 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 15,25 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro pro Stunde. Die Entscheidung fiel einstimmig. Außerdem soll es zusätzlichen bezahlten Urlaub geben. Beschäftigte in der Pflege haben bei einer Fünf-Tage-Woche künftig mindestens 29 bezahlte Tage Erholungsurlaub pro Jahr. Die Regelung hat eine Laufzeit von 21 Monaten.

Pflegemindestlohn: Rund 1,2 Millionen Beschäftigte betroffen

Rund 1,2 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Die aktuelle Mindestlohn-Verordnung ist noch bis 30. April gültig. Derzeit liegen die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte bei 12 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte bei 12,50 Euro und für Pflegefachkräfte bei 15 Euro. Sie steigen zum 1. April noch einmal leicht an. Dort, wo der Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt, etwa in Privathaushalten, gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 9,82 Euro pro Stunde. Die Bundesregierung hat für eine Anhebung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde ausgesprochen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betonte, die Pandemie habe jeden Tag vor Augen geführt, dass die Gesellschaft ohne Pflegekräfte nicht funktioniere. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte, ein angemessener Pflegemindestlohn sei ein zentraler Eckpfeiler für bessere Arbeitsbedingungen.

Kirchen mit eigenem Tarifsystem

Die Beauftragte des Bundesarbeitsministeriums für die Mindestlohnkommission, Cornelia Prüfer-Storcks, erklärte, es handele sich um die bislang stärkste Steigerung für Pflegekräfte. Es müsse aber weitere Verbesserungen geben. Darüber solle im April weiter beraten werden.

In der mit acht Personen besetzten Kommission arbeiten Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern der Pflegebranche zusammen. Vertreten sind auch die Kirchen, die ein eigenes Tarifsystem haben. Die Beschlüsse der Kommission müssen von der Bundesregierung per Rechtsverordnung umgesetzt werden.

Caritas-Mitarbeiter sprechen von Erfolg

Aus Sicht der Arbeitgeber im Deutschen Caritasverband zeigt die Einigung, dass das System der Pflegekommission auch unter Zeitdruck gut funktioniert. Sprecher Norbert Altmann betonte, ein „erneuter Anlauf zu einer Allgemeinverbindlicherklärung eines rudimentären Tarifvertrages ist vor diesem Hintergrund nicht nötig.“ Auch die Mitarbeiterseite der Caritas sprach von einem „kleinen Erfolg“, dem weitere Schritte folgen müssten.

Lob kam auch vom evangelischen Sozialverband Diakonie. Die für Sozialpolitik zuständige Vorständin Maria Loheide sagte, es sei allerdings zwingend erforderlich, auch die Personalausstattung zu verbessern und das Personalbemessungsverfahren konsequent umzusetzen.

Der Arbeitgeberverband Pflege wies darauf hin, dass diese Anhebung nicht durch die Pflegeversicherung gedeckt sei. „Wegen der zusätzlichen Kosten werden Pflege-Unternehmen weniger investieren können und am Ende sind es vor allem die Pflegebedürftigen und ihre Familien, die über höhere Eigenanteile für die Mehrausgaben aufkommen müssen“, erklärte Präsident Thomas Greiner.

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