Bundesregierung: Anhebung in vier Schritten auf 10,45 Euro pro Stunde

Mindestlohn wird erhöht – KAB: Hilft nicht gegen Altersarmut

  • Das Bundeskabinett hat eine weitere Erhöhung des Mindestlohns beschlossen.
  • Der KAB genügt das nicht.
  • Die Armut im Niedriglohnbereich und die Altersarmut würden damit nicht behoben.

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Das Bundeskabinett hat eine weitere Erhöhung des Mindestlohns beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar auf 9,50 Euro brutto je Stunde angehoben und steigt in weiteren Schritten zum 1. Juli auf brutto 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf brutto 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf brutto 10,45 Euro.

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) zeigte sich enttäuscht. Damit „zementiert die Bundesregierung die Armut im Niedriglohnbereich“, sagte der KAB-Bundesvorsitzende Andreas Luttmer-Bensmann.

 

KAB verweist auf Statistisches Bundesamt

 

Er verwies auf eine Studie des Statistischen Bundesamts, wonach etwa 15 Millionen Menschen in Deutschland einen Stundenlohn unter 14 Euro bekämen. Nach Berechnungen der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung sei ein Studenlohn von 14,40 Euro brutto nötig, um als Rentner bei 45 Beitragsjahren über die sogenannte Armutsgefährdungsschwelle zu kommen. Viele Beschäftigte arbeiteten in Teilzeit und deutlich weniger Jahre, besonders Frauen und Alleinerziehende.

„Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss wird die Angst vor Altersarmut weiter steigen“, so der KAB-Vertreter. „Knapp 39 Prozent aller Beschäftigten arbeiten somit heute für einen Lohn, der ihre Armut im Alter vorprogrammiert“. Die KAB setzt sich mit einer Petition für einen Mindestlohn von 13,69 Euro ein.

 

Minister Heil: Noch Luft nach oben

 

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte zuvor betont, die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung orientiere sich an der Tarifentwicklung und berücksichtige die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie. Er sehe aber perspektivisch deutlich Luft nach oben.

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