Zwei Personen je NRW-Bistum

Missbrauch: NRW-Landesregierung benennt Experten für Aufarbeitung

  • Die NRW-Landesregierung hat ihre Experten für die Aufarbeitungskommissionen in den fünf katholischen NRW-Bistümern benannt.
  • Je zwei Personen pro Diözese sind benannt worden.
  • Für das Bistum Münster sind benannt: der Vorsitzende des Münsteraner Instituts für soziale Arbeit, Christian Schrapper, und die Jugenddezernentin des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe, Birgit Westers.

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Nach beinahe einem Jahr Suche hat die nordrhein-westfälische Landesregierung ihre Experten für die Aufarbeitungskommissionen in den fünf katholischen NRW-Bistümern benannt. Die Namen der zehn Frauen und Männer – je zwei Personen pro Diözese – schickte der Chef der Staatskanzlei, Nathanael Liminski, am Montag an Landtagspräsident Andre Kuper, wie die Katholische Nachrichten-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr. Liminskis Bericht soll am Donnerstag im Hauptausschuss beraten werden. Die Grünen-Fraktion hatte um eine solche Stellungnahme gebeten.

Nach einer Absprache des bisherigen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, und der deutschen Bischöfe sollen in den Diözesen Kommissionen entstehen, die Missbrauch durch Geistliche aufarbeiten. Diesen Gremien sollen neben Betroffenen und Vertretenden der jeweiligen Diözese weitere Experten etwa aus dem Bereich Wissenschaft oder Justiz angehören. Die Fachleute sollen die Landesregierungen benennen. Für einige Bistümer außerhalb von NRW ist dies bereits geschehen.

NRW folgt Bistums-Vorschlägen nicht

Ende März 2021 wandte sich die Vertretung der fünf NRW-Bistümer an die Landesregierung mit der Bitte, je zwei Experten pro Diözese zu benennen. Die Landesregierung setzte verschiedene Kriterien an, wie aus Liminskis Schreiben hervorgeht. So soll es zum Beispiel eine ausgewogene Verteilung von Männern und Frauen sowie der Fachgebiete geben.

Den Personalvorschlägen aus einigen Bistümern sei die Staatskanzlei nicht gefolgt, da dies der Idee der Unabhängigkeit widersprochen hätte. Mehrere von der Staatskanzlei angesprochene Experten hätten Bedenken geäußert und schließlich abgelehnt, so Liminski.

Die NRW-Experten im Überblick

Nun sind dem Bericht zufolge benannt:

  • die ehemalige Richterin am Amtsgericht Aachen, Dorothee Roggendorf, und die frühere Abteilungsleiterin in der NRW-Staatskanzlei, Maria Huesmann-Kaiser, für das Bistum Aachen;
  • die Ex-Oberstaatsanwältin Gerda Berens und der frühere Regierungspräsident des Regierungsbezirks Münster, Reinhard Klenke, für das Bistum Essen;
  • die ehemalige Staatssekretärin im NRW-Familienministerium, Marion Gierden-Jülich, und der Rechtswissenschaftler Stephan Rixen für das Erzbistum Köln;
  • der Vorsitzende des Münsteraner Instituts für soziale Arbeit, Christian Schrapper, und die Jugenddezernentin des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe, Birgit Westers, für das Bistum Münster;
  • die frühere Leitende Oberstaatsanwältin Birgit Cirullies und der Präsident des Landgerichts Arnsberg, Peter Clemen, für das Erzbistum Paderborn.

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