Indirekte Aufforderung an Katholiken zum Kirchenaustritt

Missbrauchsopfer kritisieren Schmerzensgeld-Pläne drastisch

Heftige Kritik am neuen katholischen Modell zur Wiedergutmachung bei sexuellem Missbrauch übt die Opfer-Initiative „Eckiger Tisch“: „Die Kirche in Deutschland ist nicht bereit, Verantwortung zu übernehmen.“

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Heftige Kritik am neuen katholischen Modell zur Wiedergutmachung bei sexuellem Missbrauch übt die Opfer-Initiative „Eckiger Tisch“. „Die Kirche in Deutschland ist nicht bereit, für ihre Verbrechen die Verantwortung zu übernehmen und ihren Opfern eine Entschädigung anzubieten. Sie will lediglich Anerkennungsleistungen zahlen und orientiert sich dabei an den Tätern, die missbrauchten“, erklärte die Initiative. Die angekündigte Weiterentwicklung der Anerkennungszahlungen sei mutlos und bedeute ein Versagen der Bischöfe.

Die Initiative hielt der Kirche vor, es werde nur getan, wozu man durch die Opfer und ihre Verbündeten in der Öffentlichkeit gezwungen werde. „Dabei hätte es die Möglichkeit gegeben, zum ersten Mal das Minimum des rechtlich Gebotenen zu überbieten.“

 

„Wollen Sie weiterhin Geld für diese Struktur zahlen?“

 

„Die Schmerzensgelder, die in Deutschland gerichtlich durchgesetzt werden können, sind oft erbärmlich gering“, betonte die Initiative. Auf dieses Minimum des gerichtlich Durchsetzbaren wolle sich die Kirche beschränken.

Die Initiative forderte die Katholiken indirekt auf, aus der Kirche auszutreten und keine Kirchensteuer mehr zu zahlen. „Wollen sie auch weiterhin eine Kirchenstruktur unterstützen mit ihren Beiträgen, die so offensichtlich am Geld klebt und ihre Opfer missachtet? Wollen sie auch weiterhin für das moralische Versagen ihrer Hirten in Mithaftung genommen werden?“ Auch der Staat müsse sich fragen, ob er einer solchen Institution weiter Kinder anvertrauen wolle.

 

Pläne für die Zahlungen

 

Bei Zahlungen an Opfer orientiert die Kirche sich künftig an der zivilrechtlichen Schmerzensgeld-Tabelle. Das bedeutet für sexuellen Missbrauch derzeit Summen zwischen 5.000 und 50.000 Euro pro Fall. Dabei werde die Kirche stets die Summen „am oberen Ende des Ermessensspielraums“ zahlen, sagte der zuständige Bischof Stephan Ackermann. Wenn die Gerichte die Summen erhöhten, stiegen auch kirchliche Zahlungen.

Das Geld wird von den Bistümern und Orden gemäß ihren Fallzahlen und ihrer Finanzkraft auf ein zentrales Konto eingezahlt, von wo aus die Auszahlung erfolgt. Jedes Bistum entscheidet selbst, ob es auf Kirchensteuermittel oder andere Quellen zurückgreift. Bistümer und Orden, die finanziell überfordert würden, sollen Unterstützung von reicheren Bistümern erhalten.

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