Ein Meilenstein in der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs innerhalb der Kirche?

Missbrauchs-Aufarbeitung: DBK unterzeichnet Vereinbarung mit Bundesregierung

Für den Kampf gegen den Missbrauch soll es ein Meilenstein sein: Am Montag unterzeichnete Bischof Ackermann eine Vereinbarung mit der Bundesregierung zur Aufarbeitung. Damit nimmt die katholische Kirche eine Vorreiterrolle ein.

Anzeige

Die Deutsche Bischofskonferenz und der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, haben in Berlin ihre gemeinsame Erklärung zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Kirche unterzeichnet. „Die Aufarbeitungsprozesse, die mit dem heute unterzeichneten Text angestoßen werden, gehören zu der institutionellen Verantwortung, die die Bischöfe und Diözesen für begangenes Unrecht übernehmen“, erklärte der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann (Trier), am Montag.

Mit der Erklärung, die bereits Ende April veröffentlicht worden war, haben sich die Bischöfe und der Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung auf verbindliche Kriterien für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den 27 deutschen Bistümern geeinigt. Zu den Kriterien zählt, dass Betroffene institutionell an der Aufarbeitung beteiligt werden sollen.

 

Mertes hält unabhängige Aufklärung für gescheitert

 

Rörig betonte, Transparenz, Einheitlichkeit und Betroffenensensibilität würden jetzt verbindlich. „Dafür haben Betroffene lange gekämpft“, sagte er. Nach der Veröffentlichung im April hatte er von einer „historischen Entscheidung“ gesprochen.

Der Theologe und Jesuit Klaus Mertes hingegen hält die Aufklärung der Missbrauchsfälle innerhalb der katholischen Kirche für gescheitert. „Trotz vieler Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, eine unabhängige Aufarbeitung von Missbrauch und dessen Vertuschung so auf den Weg zu bringen, dass sie in der Öffentlichkeit auch als unabhängig anerkannt wird“, schreibt der Theologe in der „Herder Korrespondenz“ (Juli). Mertes hatte vor zehn Jahren die Missbrauchsfälle am Berliner Canisius-Kolleg öffentlich gemacht und damit den Skandal in der katholischen Kirche mit aufgedeckt.

 

Mertes fordert wirklich unabhängige Kommission – nicht nur für Kirche

 

In der im April veröffentlichten Erklärung ist unter anderem vorgesehen, dass es in allen 27 Bistümern künftig von den Bischöfen eingesetzte Kommissionen zur Aufarbeitung geben soll. Der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, Ackermann, sagte, es sei gut, dass in den einzurichtenden Aufarbeitungskommissionen Vertreter der Kirche, unabhängige Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Betroffene zusammenwirkten.

Mertes forderte eine staatliche und unabhängige Kommission zur umfassenden Aufarbeitung von Missbrauch in den Kirchen, aber auch in Sportverbänden und Schulen. Die bisherigen Anstrengungen der Bischofskonferenz und des Missbrauchsbeauftragten reichten nicht aus. Eine wirklich unabhängige Aufarbeitung könne es nur geben, wenn die Bischöfe und Ordensoberen Macht und Kontrolle komplett an eine wirklich unabhängige Kommission abgäben, schreibt Mertes in der „Herder Korrespondenz“. Diese müsse eine nicht-kirchliche Kommission sein.

 

Opferschutzkommission nach österreichischem Vorbild?

 

„Ihr würden in der Öffentlichkeit anerkannte Persönlichkeiten und führende Experten angehören. Sie müsste mandatiert werden, das Missbrauchsgeschehen in der katholischen Kirche zu untersuchen, interne Aufarbeitungsprozesse zu begleiten und auch ein Verfahren für Täter-Opfer- Ausgleiche bereitzustellen“, betont der Theologe. Die österreichische „Unabhängige Opferschutzkommission“, die schon im Frühjahr 2010 errichtet wurde, könne als Vorbild dienen.

Anzeige