Rahmenordnung für die Bistümer veröffentlicht

Katholische Bischöfe richten Beiräte mit Missbrauchs-Betroffenen ein

  • Die Deutsche Bischofskonferenz organisiert derzeit die Schaffung von Betroffenenbeiräten zum Thema sexualisierte Gewalt und Missbrauch in der Kirche.
  • In jedem Bistum soll ein Beirat entstehen.
  • Eine Rahmenordnung liegt nun vor.

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Die Deutsche Bischofskonferenz organisiert derzeit die Schaffung von Betroffenenbeiräten zum Thema sexualisierte Gewalt und Missbrauch in der Kirche. Die Bischöfe veröffentlichten eine Rahmenordnung für das Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren – auch in den Bistümern.

Diese Ordnung gehört zur Vereinbarung für eine strukturellen Aufarbeitung von Missbrauch. Diese hatten der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, und der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, im Juni unterzeichnet.

 

Was geplant ist

 

Die Kirche hatte eine solche Vereinbarung als erste Institution in Deutschland beschlossen. Damit verpflichten sich die Bischöfe, Missbrauch in den Bistümern nach festgelegten und transparenten Regeln aufzuarbeiten.

Die Rahmenordnung regelt Ausschreibung und Besetzung für die neu einzurichtenden Betroffenenbeiräte. Falls es in einem Bistum bereits ein solches Gremium gibt, kann die Beteiligung Betroffener demnach durch dieses Gremium erfolgen.

 

Wer die Beiräte auswählt

 

Laut Rahmenordnung soll der Aufruf für eine Beteiligung öffentlich erfolgen. Bewerben können sich Betroffene, die sexuelle Gewalt innerhalb der katholischen Kirche erlitten haben.

Dem Auswahlgremium für einen Rat sollen demnach kirchliche Vertreter, Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz oder Verwaltung und Betroffene angehören. Die nichtkirchlichen Vertreter sollen die Mehrheit des Auswahlgremiums stellen.

 

Was die Beiräte tun

 

Bei der Auswahl soll das Gremium auf Diversität bei Geschlecht und Herkunft achten und darauf, dass verschiedene Bereiche abgedeckt sind, in denen Betroffenen missbraucht wurden. Die Beiräte sollen kontinuierlich an der Missbrauchs-Aufarbeitung beteiligt werden. Zudem haben sie das Vorschlagsrecht für die Mitglieder der Aufarbeitungskommission im jeweiligen Bistum.

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