Bischofskonferenz regelt Verfahren für Betroffene neu

Neue Ordnung für Missbrauchszahlungen und unabhängige Kommission

  • Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Deutschland können ab Januar 2021 höhere Zahlungen von bis zu 50.000 Euro erhalten, in besonderen Härtefällen auch mehr.
  • Über deren Höhe entscheidet eine neue Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistung (UKA), deren Mitglieder die Bischofskonferenz heute bekannt gab.
  • Zugleich tritt eine neue Ordnung in Kraft, die das gesamte Verfahren regelt.

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Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Deutschland können ab Januar höhere Zahlungen erhalten. Über deren Höhe entscheidet eine neue Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistung (UKA), wie die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag in Bonn mitteilte. Zugleich tritt eine neue Ordnung in Kraft, die das gesamte Verfahren regelt.

Die Zahlungen sollen sich grundsätzlich an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern orientieren. Daraus ergibt sich ein Leistungsrahmen von bis zu 50.000 Euro, in besonderen Härtefällen auch mehr. Zusätzlich können Betroffene wie auch jetzt schon Kosten für Therapie- oder Paarberatung erstattet bekommen. Bisher erhalten Opfer durchschnittlich eine Zahlung von 5.000 Euro, in Härtefällen auch mehr.

 

Wie setzt sich die Kommission zusammen?

 

Die sieben Mitglieder der UKA „handeln weisungsunabhängig und sind keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der katholischen Kirche“, heißt es weiter. Die Expertinnen und Experten aus den Bereichen Recht, Medizin und Psychologie seien vom Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, ernannt worden.

Im einzelnen gehören der UKA an: Brigitte Bosse, Ärztliche Psychotherapeutin und Leiterin des Trauma Instituts Mainz; Ernst Hauck, ehemals Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht; Michaela Huber, Psychologische Psychotherapeutin und Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Trauma und Dissoziation; Peter Lehndorfer, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut sowie Vizepräsident der Bundespsychotherapeutenkammer bis 2019; Muna Nabhan, Rechtspsychologin; Margarete Reske, ehemalige Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln; Ulrich Weber, Rechtsanwalt.

 

So läuft das Verfahren

 

Die Bischöfe hatten im November beschlossen, zum 1. Januar 2021 die neue „Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids für Betroffene sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Kontext“ in Kraft zu setzen. Ausgangspunkt war die 2018 veröffentlichte Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie).

Das neue Verfahren gliedert sich nach Angaben der Bischofskonferenz in fünf Schritte: Personen, die als minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene sexuellen Missbrauch erlebt haben, wenden sich an die unabhängigen Ansprechpersonen eines (Erz-)Bistums. Diese führen ein Gespräch und können beim Ausfüllen des Antragsformulars unterstützen. Der Antrag wird von der Ansprechperson oder der Diözese an die UKA weitergeleitet. Die UKA legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an. Die Geschäftsstelle der UKA informiert die betroffene Person sowie das zuständige Bistum und zahlt die festgelegte Summe direkt aus.

 

Eigene Geschäftsstelle ab 7. Januar 2021

 

Die neue Verfahrensordnung löst das bisherige, seit 2011 praktizierte Verfahren zur materiellen Anerkennung erlittenen Leids ab. In dessen Rahmen wurden nach Angaben der Bischofskonferenz rund 2.400 Anträge bearbeitet. Mit Jahresbeginn sollen die neuen Antragsformulare auf der Internetseite der Bischofskonferenz unter www.dbk.de abrufbar sein. Eine eigene Geschäftsstelle der UKA soll ab dem 7. Januar erreichbar sein.

 

Kontakt zur Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistung (UKA)
In der UKA-Geschäftsstelle ist Ansprechpartnerin Sylke Schruff ab 7. Januar 2021 ereichbar unter: Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen, Postfach 2962, 53019 Bonn, Telefon: 02 28 / 10 3 -1 21, Mail: info@anerkennung-kirche.de.

Kontakt zu den unabhängigen Ansprechpersonen des Bistums Münster
Von Missbrauch Betroffene können sich mit all ihren Anliegen und bei Bedarf auch für das Ausfüllen des Antragsformulars an eine der drei unabhängigen Ansprechpersonen wenden. Diese sind die Juristin Bernadette Böcker-Kock (Telefon: 0151-63404738), der Pädagoge Bardo Schaffner (Telefon 0151-43816695) sowie die Sozialarbeiterin Hildegard Frieling-Heipel (Telefon: 0173-1643969). Mehr dazu finden Sie hier.

UPDATE: Zahlungen von mehr als 50.000 Euro bei besonderen Härtefällen | 30.12.2020, 13.00 mn

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