14 Erstanträge, 122 Betroffene fragen wegen Nachzahlung an

Bistum Münster: 136 Missbrauchs-Opfer beantragen Geld-Zahlungen

  • Der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen liegen bisher 136 Anträge von Missbrauchs-Betroffenen aus dem Bistum Münster vor.
  • Davon sind 14 Erstanträge auf finanzielle Leistungen.
  • Aus ganz Deutschland liegen bislang mehr als 900 Fälle zur Entscheidung vor.

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Der von den katholischen Bischöfen eingerichteten Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) liegen bisher 136 Anträge von Missbrauchs-Betroffenen aus dem Bistum Münster vor. Davon seien 14 Erstanträge auf finanzielle Leistungen, sagt Stephan Baumers auf Anfrage von „Kirche-und-Leben.de“. Er ist im Generalvikariat in Münster für Zahlungen zur Anerkennung erlittenen Leids zuständig.

Erstanträge haben Betroffene gestellt, die im bis Ende 2020 angewandten System der Anerkennungszahlungen noch kein Geld beantragt hatten. 122 von 136 Antragstellern haben bereits Zahlungen vom Bistum Münster erhalten; die UKA entscheidet, ob eine Nachzahlung infrage kommt.

 

Bistum hat 33.500 Euro nachgezahlt

 

Die Deutsche Bischofskonferenz hatte entschieden, dass Missbrauchsopfer ab 2021 Summen erhalten, die sich an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeld orientieren. Damit sind Zahlungen von bis zu 50.000 Euro pro Fall möglich. Darüber entscheidet die neu geschaffene UKA. Nach Rücksprache mit dem jeweiligen Bistum oder Orden sind auch höhere Zahlungen denkbar. Im früheren kirchlichen System lag die Regelsumme bei 5.000 Euro.

Acht der 136 Anträge aus dem Bistum wurden nach Baumers‘ Angaben bisher bearbeitet, darunter noch keiner der 14 Erstanträge. In den acht entschiedenen Fällen zahle das Bistum Münster insgesamt 33.500 Euro nach. Im früheren Zahlungssystem waren rund 1,2 Millionen Euro geflossen; mit weiteren 250.000 Euro wurden Therapien bezuschusst.

 

Bundesweit liegen bisher mehr als 900 Fälle vor

 

Baumers bittet um Verständnis für die langsame Bearbeitung. „Die UKA arbeitet ehrenamtlich, sie kommt ein- oder zweimal im Monat zusammen.“ Pro Sitzung würden etwa 20 Fälle entschieden, bei rascher Einigung mehr. Bis Mitte April hatten der bundesweiten Kommission 909 Anträge vorgelegen.

Der UKA gehören sieben Fachleute aus Recht, Medizin und Psychologie an. Sie stehen in keinem Anstellungsverhältnis der katholischen Kirche und arbeiten weisungsunabhängig.

Update 12 Uhr: Präzisierung zu den Summen im dritten Absatz.

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