Auf Wunsch des Bischofs Zahlungen aus dem Haushalt des Bischöflichen Stuhls

Münster zahlt nicht aus Kirchensteuern an Missbrauchsopfer

  • Die deutschen Bischöfe haben Zahlungen an Missbrauchsopfer neu geregelt.
  • Im Bistum Münster werden dafür keine Kirchensteuern verwendet - auf Wunsch des Bischofs.
  • Das Geld wird dem Vermögen des Bischöflichen Stuhls entnommen.

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Opfer sexualisierter Gewalt im Bistum Münster erhalten Gelder des Bischöflichen Stuhls als Anerkennung für erlittenes Leid. Kirchensteuermittel würden dafür nicht verwendet, teilt die Bischöfliche Pressestelle mit. Diesem ausdrücklichen Wunsch von Bischof Felix Genn habe der Kirchensteuerrat entsprochen.

Es würden Geldanlagen des Bischöflichen Stuhls in Höhe von rund 5,2 Millionen Euro veräußert, erläutert der Interventionsbeauftragte des Bistums, Peter Frings. Falls das Geld nicht ausreiche, werde der Bischöfliche Stuhl ein Darlehen vom Bistum erhalten, das aus zu erwartenden künftigen Erträgen des Bischöflichen Stuhls zurückgezahlt werde.

 

Das neue Verfahren der Anerkennung des Leids

 

Die Deutsche Bischofskonferenz hatte sich auf ein neues Verfahren zur Anerkennung des Leids geeinigt. Betroffene sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche erhalten demnach ab 2021 Summen, die sich an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern orientieren. Damit sind Zahlungen von bis zu 50.000 Euro pro Fall möglich. Über die individuelle Höhe entscheidet ein kirchenunabhängiges zentrales Expertengremium; die Bistümer setzen die Entscheidungen um.

Lange war umstritten, ob die Diözesen dafür die von allen Katholiken gezahlten Kirchensteuern aufwenden oder anderes Vermögen antasten sollen. Das entscheidet jedes Bistum für sich. Münster will nun keine Kirchensteuermittel verwenden. Die Steuer ist Haupteinnahme des Bistumshaushalts.

 

Was ist der Bischöfliche Stuhl?

 

Der Bischöfliche Stuhl Münster verfügt als Körperschaft öffentlichen Rechts über ein eigenes Vermögen aus Geldanlagen, Gebäuden und Grundstücken. 1981 wurde der Haushalt vom Bistumshaushalt getrennt, Maßgabe seither ist allerdings, das Volumen klein zu halten und einen „Schattenhaushalt“ zu vermeiden.

Die jährlichen Aufwendungen des Bischöflichen Stuhls liegen bei etwa 300.000 Euro, die Erträge bei knapp 500.000 Euro. Im eigentlichen Bistumshaushalt – nordrhein-westfälischer Bistumsteil – liegen Aufwendungen und Erträge für 2021 bei jeweils mehr als 650 Millionen Euro. Beide Haushalte werden vom Kirchensteuerrat kontrolliert.

 

Was geschieht mit Betroffenen, die bereits Zahlungen erhalten haben?

 

Vor der Neuregelung der Zahlungen erhielten Betroffene sexualisierter Gewalt einmalig bis zu 5.000 Euro, in Einzelfällen mehr. Interventionsbeauftragter Frings erläutert, Opfer, die beim Bistum Münster bereits Anträge gestellt oder Zahlungen erhalten hätten, würden im Lauf des Monats Oktober angeschrieben: „Es ist uns wichtig, den Betroffenen die Last zu nehmen, durch ein erneutes Antragsverfahren gehen zu müssen.“

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