Beauftragter Peter Frings: „Zuständige glauben den Schilderungen“

Bistum Münster: Bisher 2,62 Millionen Euro an Missbrauchs-Betroffene

  • Betroffene sexualisierter Gewalt haben bisher 2,62 Millionen Euro vom Bistum Münster in Anerkennung ihres Leids erhalten.
  • Das erklärten der Interventionsbeauftragte des Bistums, Peter Frings, und sein Mitarbeiter Stephan Baumers.
  • Mit Blick auf die Gespräche mit Betroffenen nannte Baumers es „erschütternd, was passiert ist und wie weggeschaut wurde“.

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Betroffene sexualisierter Gewalt haben bisher 2,62 Millionen Euro vom Bistum Münster in Anerkennung ihres Leids erhalten. Das erklärten der Interventionsbeauftragte des Bistums, Peter Frings, und sein Mitarbeiter Stephan Baumers am Freitag vor Journalisten in Münster.

1,29 Millionen Euro wurden demnach von 2010 bis 2020 gezahlt. In dieser Zeit erhielten Missbrauchs-Betroffene in der katholischen Kirche in Deutschland in der Regel 5.000 Euro, in Einzelfällen mehr.

Viele Nachzahlungen

Anfang 2021 setzte die Deutsche Bischofskonferenz ein neues Verfahren in Kraft. Es orientiert sich an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeld. Damit sind Zahlungen von bis zu 50.000 Euro möglich, in Einzelfällen mehr – das Bistum zahlte in einem dieser Fälle 80.000 Euro. Menschen, die vor 2021 bereits Geld erhalten hatten, können eine Nachzahlung beantragen.

212 Anträge nach dem neuen System lägen dem Bistum vor, in etwa 75 Prozent der Fälle gehe es um eine Nachzahlung, hieß es. Über 97 der 212 Anträge habe die bundesweite Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen, die die Bischöfe eingerichtet hatten, entschieden; das Bistum habe daraufhin weitere 1,33 Millionen Euro gezahlt.

„Erschütternd, wie weggeschaut wurde“

Die Schilderungen der Betroffenen seien „sehr bewegend“, sagte Frings. Baumers nannte es „erschütternd, was passiert ist und wie weggeschaut wurde“. Beide äußerten sich beeindruckt, dass so viele Menschen die Kraft fänden, sich an die Kirche zu wenden, in der sie Leid erlitten hätten. Mehr als 90 Prozent der geschilderten Fälle lägen Jahrzehnte zurück.

Die Zuständigen im Bistum Münster würden den Betroffenen glauben, betonte Frings. Erfahrungen sexualisierter Gewalt seien so einschneidend, dass sich niemand melde, „um Eindruck zu schinden“. Gleichwohl werde geprüft, ob Schilderungen plausibel seien – also etwa, ob die beschuldigte Person zur fraglichen Zeit am fraglichen Ort eingesetzt war.

Weitere Meldungen nach Erscheinen der Missbrauchsstudie erwartet

Kurz vor dem Pressegespräch hatte die Universität Münster angekündigt, die unabhängige Untersuchung zu sexualisierter Gewalt im Bistum am 13. Juni vorzulegen. Frings äußerte die Erwartung, dass sich danach weitere Betroffene melden.

Einige würden vermutlich abwarten, wie ausführlich die Studie ausfalle „und wie das Bistum Münster damit umgeht“, so der Interventionsbeauftragte. Die Forschenden der Universität hätten Zugang zu allen Akten des Bistums erhalten.

„Wir stellen uns nicht mehr vor Beschuldigte“

Seine Stelle arbeite weisungsunabhängig, unterstrich Frings. Im Fall noch lebender Beschuldigter würden Betroffene „offensiv darauf hingewiesen“, Strafanzeige stellen und sich einen Anwalt nehmen zu können. „Die Kosten für die Erstberatung bei einem Anwalt trägt das Bistum.“

Beschuldigte Personen erhielten ebenso den Rat, sich anwaltlich beraten zu lassen: „Die Zeit, dass sich das Bistum vor einen Beschuldigten stellt und den Fall für ihn regelt, ist vorbei“, betonte Frings.

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