Zahlungen in Anerkennung des Leids bei sexualisierter Gewalt

237 Missbrauchsopfer im Bistum Münster erhielten 1,4 Millionen Euro

  • 237 Missbrauchs-Betroffene haben beim Bistum Münster bis Ende Juli 2021 Leistungen in Anerkennung ihres Leids beantragt.
  • Insgesamt wurden 1,4 Millionen Euro gezahlt.
  • Zudem habe das Bistum 275.000 Euro Therapiekosten übernommen.

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237 Betroffene sexualisierter Gewalt haben beim Bistum Münster bis Ende Juli 2021 Leistungen in Anerkennung ihres Leids beantragt. Insgesamt wurden 1,4 Millionen Euro gezahlt, sagte der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings, nach Angaben der Bischöflichen Pressestelle. Zudem habe das Bistum insgesamt 275.000 Euro Therapiekosten übernommen.

Frings informierte bei einer Veranstaltung für die Kreisdekanate Kleve und Wesel in Xanten über den Umgang des Bistums mit Missbrauchsfällen. Er verwies auch auf das neue Verfahren für Anerkennungsleistungen, das die Deutsche Bischofskonferenz Anfang 2021 in Kraft gesetzt hatte.

 

142 Folgeanträge wegen des reformierten Verfahrens

 

Im Überblick: Hilfen und Ansprechpartner für Missbrauchs-Betroffene.

Es orientiert sich an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeld. Damit sind Zahlungen von bis zu 50.000 Euro möglich, in Einzelfällen auch mehr. Zuvor lag die Regelsumme bei 5.000 Euro. Betroffene, die bereits im früheren Verfahren Leistungen erhalten haben, können erneut einen Antrag stellen. Das sei bisher in 142 Fällen geschehen, so Frings.

Der Beauftragte betonte laut Pressestelle, im Umgang mit sexueller Gewalt gehe es nicht darum, dass die Kirche Glaubwürdigkeit zurückgewinne, sondern sich der eigenen Verantwortung und dem eigenen Versagen stelle. Opfer seien jahrzehntelang missachtet worden.

 

Bitte an Betroffene, sich zu melden

 

Frings ermutigte Betroffene sexualisierter Gewalt und Hinweisgeber, sich zu melden. Das Bistum arbeite uneingeschränkt mit der staatlichen Justiz zusammen, sofern Betroffene das wünschten. Zudem gebe es immer eine eigene kirchenrechtliche Untersuchung, sobald Kleriker beschuldigt seien. Diese ruhe allerdings, solange die Staatsanwaltschaft ermittle.

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