Zeitung berichtet auch über Bistum Münster

FAZ: Zahlungen nach Missbrauch - große Unterschiede zwischen Bistümern

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Zum Umgang mit Missbrauch in der katholischen Kirche hat die „Frankfurter Allgemeine“ eine neue Recherche veröffentlicht. Dabei ist Zahlenmaterial aus den 27 Bistümern ausgewertet worden. Auch Zahlen aus dem Bistum Münster sind veröffentlicht worden.

Neue Zahlen zum Umgang mit Missbrauch in der katholischen Kirche: In einer umfangreichen Datenrecherche haben „Frankfurter Allgemeine“ und FAZ.net aktuelles Zahlenmaterial aus den 27 katholischen Bistümern in Deutschland ausgewertet. Dabei zeigt sich unter anderem, dass die Bistümer unterschiedlich weit sind bei den Verfahren zur Aufarbeitung und zur Anerkennung des Leids der Betroffenen und dass sie diesen auch sehr unterschiedliche Summen zahlen.

Insgesamt hat sich mit Inkrafttreten des neuen Verfahrens seit Jahresbeginn die durchschnittlich gezahlte Summe deutlich erhöht – und zwar auf 15.291 Euro. In den Jahren 2011 bis 2020 waren es im Schnitt 5.909 Euro.

FAZ-Recherche: 7811 Euro an Betroffene im Bistum Münster

Am 1. Januar löste eine neue „Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids für Betroffene sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Kontext“ die seit 2011 praktizierte Regelung der materiellen Anerkennung erlittenen Leids ab. Unter anderem waren dabei höhere Zahlungen bis zu 50.000 Euro beschlossen worden. Die alte Ordnung hatte Summen bis 5.000 Euro in Aussicht gestellt, über die man in Einzelfällen aber hinausgehen konnte.

Nach einzelnen Bistümern aufgeschlüsselt lagen die durchschnittlichen Zahlungen 2011 bis 2020 zwischen 3.404 (Fulda) und 20.000 Euro (Görlitz). Seit Anfang 2021 lagen sie zwischen 4.900 (Osnabrück) und 50.500 Euro (Limburg). Im Bistum Münster sind zwischen 2011 und 2020 durchschnittlich 5427 Euro an Betroffene gezahlt worden, in diesem Jahr waren es 7811 Euro, heißt es bei der FAZ.

FAZ: Bistum Münster bei Bearbeitung unterdurchschnittlich

Insgesamt wurden gemäß der alten Ordnung 2.060 Anträge in den Bistümern bearbeitet und insgesamt 12,2 Millionen Euro ausgezahlt. Nach der neuen Ordnung wurden bisher 7,1 Millionen Euro an 468 Betroffene ausgezahlt, wobei gut zwei Drittel der bisher 1.427 neuen Anträge noch nicht bearbeitet wurden. Aus dem Bistum Münster sind 2021 bislang nur 28,6 Prozent der Anträge bearbeitet worden. Damit liegt die Diözese knapp unter dem Bundesdurchschnitt von 32,7 Prozent.

Der Erhebung zufolge ist diese Zahl fast sechs Mal so hoch wie 2020, als es 250 Anträge gab. Zu den Gründen für den Anstieg gehört sicher, dass die Bischöfe alle, die bereits Leistungen erhalten hatten, aufgefordert hatten, nochmals einen Antrag zu stellen. 842 der 1.427 Anträge, also fast 60 Prozent, sind Zweitanträge.

FAZ-Recherche: Bistum Münster zahlt maximal 15.000 Euro

Aus der Erhebung geht außerdem hervor, dass in Einzelfällen deutlich mehr Geld gezahlt wurde. Die höchsten Einzelzahlungen gab es demnach in Bamberg (140.000) und Essen (80.000 Euro). Auch andere Bistümer wie Hildesheim, Regensburg, München-Freising und Speyer zahlten in Einzelfällen rund 50.000 Euro. Die höchste Einzelsumme im Bistum Münster betrug 15.000 Euro. Schlusslichter sind die Bistümer Passau, Mainz (jeweils 10.000 Euro) und mit 5.000 Euro Osnabrück.

Beim Blick auf andere Elemente der Aufarbeitung zeigen sich in der Umfrage ebenfalls große Unterschiede: Demnach gibt es bisher in 13 der 27 Bistümer eigene Gutachten zu Missbrauch. In 14 Bistümern ist eine Unabhängige Kommission eingerichtet, in 13 ist sie noch in Planung. Im Bistum Münster sind erste Ergebnisse der Kommission vorgestellt worden. Betroffenenbeiräte gibt es laut Umfrage in bisher 7 Bistümern, in 15 Bistümern sind sie in Planung. Im Bistum Münster wollen sich die Missbrauchs-Betroffenen selbst organisieren.

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