Update, 24.11. - Betroffenenbeirat enttäuscht

Bischöfe halten an Entschädigungsverfahren für Betroffene fest

  • Die katholische Deutsche Bischofskonferenz will an ihrem Entschädigungsverfahren für Betroffene von sexualisierter Gewalt festhalten.
  • Das habe der Ständige Rat nach langen Beratungen beschlossen.
  • Allerdings soll eine Widerspruchsmöglichkeit eingeführt werden.

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Die katholische Deutsche Bischofskonferenz will an ihrem Entschädigungsverfahren für Betroffene von sexualisierter Gewalt festhalten. Das habe der Ständige Rat beschlossen, teilte die Bischofskonferenz am Dienstag in Bonn mit. Das Verfahren soll aber in Zukunft eine einmalige Widerspruchsmöglichkeit für Betroffene enthalten, um sich etwa über die Höhe der Anerkennungsleistung zu beschweren.

Dem Beschluss vorausgegangen waren Gespräche zwischen Bischöfen, Betroffenen, Vertretern der katholischen Ordensgemeinschaften und der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen. Betroffene hatten sich im September über die langen Bearbeitungszeiträume und die niedrigen Summen öffentlich beklagt.

Unterschiedliche Positionen zur Höhe der Leistungen

Das Anerkennungssystem lasse „in erheblichem Maße Transparenz und damit Nachvollziehbarkeit vermissen“, lautete die Kritik. Das Ziel, Verantwortung durch eine angemessene materielle Anerkennung des Leids zu übernehmen, werde durch das derzeit bestehende System konterkariert.

Die Gespräche seien konstruktiv gewesen, und in wichtigen Punkten habe eine Übereinkunft zur Verbesserung des Verfahrens erreicht werden können, teilte die Bischofskonferenz nun mit. Gleichzeitig sei festzuhalten, dass die Positionen zur Höhe der Leistungen nicht vereinbar seien. „Die Verantwortlichen für das Verfahren sehen Schwierigkeiten, wie die Vorstellungen, die der Betroffenenbeirat formuliert hat, in das System integriert werden können“, hieß es.

Bis zu 50.000 Euro je Betroffenen

Das Verfahren komme den Forderungen nach mehr Unabhängigkeit, mehr Transparenz, Einheitlichkeit und höheren Leistungen nach, betonten die Bischöfe. Die Unabhängige Kommission unternehme alles, um die derzeit noch langen Bearbeitungszeiten zu verringern. Dazu werde die Kommission erweitert, und weitere Mitarbeiter würden in der Geschäftsstelle eingestellt.

Vor einem Jahr hatten sich die Bischöfe darauf verständigt, bis zu 50.000 Euro an Missbrauchsbetroffene zu zahlen. Das seit Januar laufende Verfahren sieht vor, dass auch Betroffene Anträge stellen können, die bereits in einem früheren Verfahren Geld erhalten haben.

Bis zum 31. Oktober waren nach Angaben der Unabhängigen Kommission insgesamt 1.451 Anträge eingegangen und 413 beschieden. (epd)

Update, 24. November: Betroffenenbeirat enttäuscht

Der Betroffenenbeirat erklärte zu der Entscheidung des Ständigen Rats, zwar gebe es einige Verbesserungen. Die Bischöfe seien aber offenkundig nicht bereit, in entscheidenden Fragen auf die Betroffenen zuzugehen. Scharf kritisierte der Beirat das Nein zu einer Erhöhung der finanziellen Leistungen: „In Anbetracht von niedrigen Leistungen, von zahlreichen Retraumatisierungen, unter anderem durch Antragstellung und Bescheide ausgelöst, klingt das erneute Festhalten am bestehenden Anerkennungssystem wie blanker Hohn und Zynismus.“

Mit Blick auf Verbesserungen betont der Betroffenenbeirat, selbst die personelle Aufstockung der UKA bringe keine kurzfristigen Effekte: „Es wird wohl weitere 12 Monate dauern, um die bisher aufgelaufenen Anträge abgearbeitet zu haben.“ Die Einrichtung einer Widerspruchsstelle sei lediglich Ausdruck üblicher rechtsstaatlicher Verfahren, heißt es weiter. Eine Begründung der Entscheidungen der UKA werde aber weiter ausbleiben.

Angesichts der Entscheidungen der Bischöfe empfindet der Betroffenenbeirat die Bitte zur Weiterführung der Gespräche als „empörende und inhaltsleere Nebelkerze“. Der Beirat werde noch darüber beraten, ob dieses Gesprächsangebot angenommen werde. (KNA)

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