Zu noch offenen Anträgen soll es bis Jahresende Nachricht geben

Missbrauch: Kirchen-Kommission bearbeitet ein Drittel der Anträge

  • Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen hat den Stau von Anträgen von Betroffenen sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche auf Entschädigungen verringert.
  • Insgesamt seien seit Januar bis Ende November 1.509 Anträge eingegangen und davon 519 beschieden worden.
  • Zu noch offenen Anträgen soll es bis Jahresende Nachricht geben.

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Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen hat den Stau von Anträgen von Betroffenen sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche auf Entschädigungen verringert. Insgesamt seien seit Januar bis Ende November 1.509 Anträge eingegangen und davon 519 beschieden worden, teilte die Vorsitzende der Kommission, Margarete Reske, mit. Die Zahl der noch zur Bearbeitung vorliegenden Anträge befinde sich mit 990 jetzt unter der Tausendergrenze: "Dieses wichtige Etappenziel wollten wir unbedingt erreichen."

Betroffene, deren Anträge zwischen Januar und April 2021 eingegangen und noch nicht bearbeitet worden seien, würden bis Jahresende eine Nachricht mit einer zeitlichen Perspektive erhalten, ob im ersten oder zweiten Quartal 2022 mit einer Entscheidung zu rechnen sei, versprach Reske.

Es gab Kritik am Verfahren

Betroffene hatten sich wiederholt beklagt, das Verfahren sei langwierig und intransparent. Es könne zu Re-Traumatisierungen führen und lasse Betroffene zu lange im Ungewissen. Auch die zuerkannten Summen seien zu niedrig. Daraufhin hatte es ein Gespräch zwischen der Unabhängigen Kommission, der Deutschen Bischofskonferenz, dem Betroffenenbeirat bei der Bischofskonferenz und der Ordensobernkonferenz gegeben.

Der Ständige Rat der Bischofskonferenz hatte trotz der Kritik beschlossen, an dem Verfahren festzuhalten. Gleichzeitig beschloss er die Ausweitung der Unabhängigen Kommission und die Aufstockung der Geschäftsstelle. Reske sagte, durch die Ausweitung habe eine dritte Kammer eingerichtet werden können, sodass eine weitere Verkürzung der Bearbeitungsdauer zu erwarten sei.

Grundzüge der Anerkennungszahlungen

Im Herbst 2020 hatten sich die Bischöfe darauf verständigt, bis zu 50.000 Euro an Missbrauchsbetroffene zu zahlen, in Einzelfällen auch mehr. Das seit Januar laufende Verfahren sieht vor, dass auch Betroffene Anträge stellen können, die bereits in einem früheren Verfahren Geld erhalten haben.

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