Staatsanwaltschaft stellt Untersuchung wegen Verjährung ein

Missbrauchsverdacht: Bistum Münster leitet kirchliche Ermittlung ein

  • Die Staatsanwaltschaft Münster hat die Ermittlungen gegen einen Priester wegen des Verdachts des Versuchs von schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern eingestellt.
  • Daraufhin hat Bischof Felix Genn eine kirchenrechtliche Voruntersuchung des Falls eingeleitet.
  • Der mutmaßliche Betroffene hatte sich zuvor an die Polizei in Borken gewendet und Anzeige erstattet.

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Nachdem sich ein Mann bei der Polizei in Borken als mutmaßlich Betroffener von sexuellem Missbrauch durch einen Priester gemeldet hatte, hat die Staatsanwaltschaft Münster das Verfahren wegen Verjährung nunmehr eingestellt. Daraufhin hat Bischof Felix Genn eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet. Denn im Gegensatz zur staatlichen Strafverfolgung gibt es kirchenrechtlich keine Verjährungsfrist für diese Taten.

Der Münsteraner Bischof habe einen unabhängigen Voruntersuchungsführer bestellt, erklärte Peter Frings, Interventionsbeauftragter des Bistums Münster, auf Anfrage von Kirche-und-Leben.de. Es handle sich um einen pensionierten Kriminalbeamten. Dieser werde nach der Freigabe durch die Staatsanwaltschaft Akteneinsicht bekommen und dürfe sowohl mit dem Betroffenen als auch mit dem Beschuldigten über die Vorwürfe sprechen. Dabei sei er völlig unabhängig, betonte Frings. Es sei deswegen nicht abschätzbar, wie lange die Ermittlungen dauern werden. Im Anschluss wird entscheiden, ob ein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet wird.

Der Hintergrund

Der mutmaßliche Betroffene hatte bei der Polizei in Borken Anzeige wegen versuchten schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern erstattet. Darüber informierte die Bischöfliche Pressestelle am 16. Februar. Dabei gehe es um einen Fall, der sich Anfang der 1980er Jahre zugetragen haben soll, bestätigte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt von der Staatsanwaltschaft Münster auf Anfrage von „Kirche-und-Leben.de“. Der Betroffene sei zu der Zeit minderjährig gewesen.

Die Polizei gab die Anzeige zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft weiter, um prüfen zu lassen, ob ein Ermittlungsverfahren nach dieser Zeitspanne noch möglich ist. Die Prüfung sei nun abgeschlossen und die Ermittlungen sind wegen Verjährung der Tat eingestellt worden, so Botzenhardt weiter.

Das Bistum Münster hat dem Priester unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe die Ausübung aller priesterlichen Dienste untersagt.

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