Fahrkarte für Studenten könnte Vorbild sein

Nahverkehrs-Ticket für Menschen im Freiwilligendienst gefordert

Ein günstiges Nahverkehrs-Ticket für alle, die einen Freiwilligendienst leisten, fordern die Träger dieser Dienste in Nordrhein-Westfalen. Der Landesarbeitskreis der Träger nannte als Beispiel das Semesterticket für Studenten.

Anzeige

Ein günstiges Nahverkehrs-Ticket für alle, die einen Freiwilligendienst leisten, fordern die Träger dieser Dienste in Nordrhein-Westfalen. „Wir stellen uns etwas Ähnliches vor wie das Semesterticket für Studenten“, sagte Kerstin Stegemann im Gespräch mit „Kirche-und-Leben.de“. Die Geschäftsführerin der Freiwilligen Sozialen Dienste im Bistum Münster ist zusätzlich Sprecherin des Landesarbeitskreises (LAK) für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und den Bundesfreiwilligendienst (BFD) in NRW.

Der LAK schlägt für Menschen im FSJ und BFD eine Fahrkarte vergleichbar dem Semesterticket vor. Dafür zahlen Studenten einen geringen Betrag und können – je nach Hochschule – innerhalb eines Verkehrsverbundes, auf ausgewählten Zugstrecken oder sogar in ganz NRW den Nahverkehr nutzen. „Ein solches Nahverkehrs-Ticket würde die Rahmenbedingungen für Freiwilligendienste in Nordrhein-Westfalen verbessern“, unterstrich Stegemann.

 

Auch Befreiung vom Rundfunkbeitrag gewünscht

 

Zwar könnten Dienstleistende heute zum Beispiel Azubi-Tickets nutzen, so die Sprecherin. Das koste aber je nach Entfernung zur Einsatzstelle „schnell 50, 60 Euro im Monat“. Menschen im FSJ und BFD erhalten nach LAK-Angaben ein Taschengeld von unter 400 Euro monatlich. Davon müssen sie Unterkunft, Lebensunterhalt und Fahrtkosten bestreiten.

Im Landesarbeitskreis sind nach eigenen Angaben 30 Träger zusammengeschlossen, die in NRW den Einsatz von Freiwilligen im FSJ und BFD koordinieren. Für das Bistum Münster gehört die Gesellschaft „Freiwillige Soziale Dienste“ dem LAK an.

Stegemann erneuerte zudem die Forderung des LAK, Dienstleistende vom Rundfunkbeitrag zu befreien. Eine entsprechende Petition mit 5.509 Unterschriften war im April dem Petitionsausschuss des NRW-Landtags übergeben worden. Stegemann sagte, befreit werden sollten alle Dienstleistende, die selbstständig wohnen – zum Beispiel in einer Wohnung am Einsatzort – und daher den Rundfunkbeitrag bezahlen müssen.

Anzeige