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Die katholischen Jugendverbände begrüßen die von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) angekündigte Stärkung der Jugendfreiwilligendienste. Der BDKJ erklärte, er sehe darin einen „an den Interessen junger Menschen orientierten“ Entwurf
Die katholischen Jugendverbände begrüßen die von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) angekündigte Stärkung der Jugendfreiwilligendienste. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) erklärte, er sehe darin einen „an den Interessen junger Menschen orientierten Gegenentwurf“ zur Dienstpflichtdebatte, die unter anderem auf dem CDU-Parteitag in Hamburg geführt werden soll.
„Wenn das Konzept umgesetzt werden kann, ist dies ein wichtiger Beitrag dazu, dass zukünftig noch mehr junge Menschen einen Freiwilligendienst absolvieren, dabei gut begleitet sind und auch finanziell nicht noch drauflegen müssen“, betonte BDKJ-Bundespräses Dirk Bingener.
Was geplant ist
Neben einer besseren finanziellen Ausstattung der Dienstformate sieht das von Giffey vorgestellte Konzept vor, die Wertschätzung des Freiwilligendienstes zu steigern. Dies soll beispielsweise durch eine bessere Anerkennung von Freiwilligendienstzeiten an Universitäten und in der Berufswelt gewährleistet werden. Geplant ist darüber hinaus die Förderung und Inklusion von jungen Menschen in besonderen Lebensumständen. Der BDKJ ist Dachverband von 17 katholischen Jugendverbänden mit rund 660.000 Mitgliedern.
Derzeit schwankt das Taschengeld für den Bundesfreiwilligendienst (BFD), das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) zwischen 180 und 391 Euro pro Monat. Der Bund fördert aktuell nur den BFD mit maximal 250 Euro pro Stelle. FSJ und FÖJ sind Ländersache - hier zahlt der Bund nur für die pädagogische Begleitung.
Einheitliches Taschengeld von 402 Euro
Giffey möchte mit ihrem Jugendfreiwilligenjahr erreichen, dass künftig alle drei Dienste gleichermaßen vom Bund bezuschusst werden. Junge Menschen unter 27 Jahren sollen ein einheitliches Freiwilligengeld von 402 Euro bekommen - das ist die aktuelle Rentenbeitragsbemessungsgrenze. Zusätzlich soll der Bund die Sozialversicherungsbeiträge sowie einen Zuschuss von 25 Euro für den öffentlichen Nahverkehr zahlen.