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Die Träger der Freiwilligendienste in NRW loben die Einführung eines landesweiten Nahverkehrs-Ticket für Auszubildende. „Wir freuen uns, dass das Ticket auch für Menschen in Freiwilligendiensten gelten soll“, sagte Kerstin Stegemann zu „Kirche-und-Leben.de“.
Die Träger der Freiwilligendienste in Nordrhein-Westfalen loben die Einführung eines landesweiten Nahverkehrs-Ticket für Auszubildende. „Wir freuen uns, dass das Ticket auch für Menschen in Freiwilligendiensten gelten soll“, sagte Kerstin Stegemann am Donnerstag im Gespräch mit „Kirche-und-Leben.de“. Diese Beteiligung hatten die Träger zuvor gefordert. Stegemann, Geschäftsführerin der Freiwilligen Sozialen Dienste im Bistum Münster (FSD) ist auch Sprecherin des Landesarbeitskreises für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und den Bundesfreiwilligendienst (BFD) in NRW.
Am Mittwoch hatte das NRW-Verkehrsministerium die Einigung vorgestellt. Demnach sollen ab August Auszubildende, Beamtenanwärter, Meisterschüler und Absolventen eines sozialen Jahrs für maximal 82 Euro im Monat alle Busse und Bahnen landesweit nutzen dürfen. In Westfalen-Lippe werde zudem ein Azubi-Ticket für den gesamten Verkehrsverbund NWL neu eingeführt, das voraussichtlich 62 Euro kostet. Das Land bezuschusst das NRW-weite Ticket 2019 mit zwei Millionen Euro und das Ticket in Westfalen-Lippe mit 2,5 Millionen Euro.
„Für unsere Freiwilligen ist das immer noch viel Geld“
„Wir begrüßen, dass sich die Verkehrsverbünde und das Land finanziell aufeinander zu bewegt haben“, sagte Stegemann. „Allerdings sind 62 und 82 Euro in Monat für unsere Freiwilligen immer noch viel Geld.“ Das maximale monatliche Taschengeld im FSJ und BFD beträgt nach Angaben der Träger 402 Euro. Stegemann bekundete die Hoffnung, dass der Preis für das Ticket noch sinke.
Die Freiwilligen bei katholischen Trägern im Bistum Münster, die von der Gesellschaft FSD betreut werden, erhielten zwar den Taschengeld-Höchstsatz, so die Geschäftsführerin. Es gebe aber Einrichtungen in NRW, die weniger zahlen. Vom Taschengeld müssen die Freiwilligen ihren Lebensunterhalt, womöglich eine Unterkunft am Dienstort und Fahrtkosten bestreiten.