Handreichung soll zum „Dokument der Orientierung“ werden

Papst: Brief zum Kommunionempfang keine „ökumenische Bremse“

Aus Sicht von Papst Franziskus ist der Brief der Glaubenskongregation an die deutschen Bischöfe „keine ökumenische Bremse“. Mit ihm war die Handreichung zum Kommunionempfang für nicht katholische Ehepartner gestoppt worden.

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Aus Sicht von Papst Franziskus ist der Brief der Glaubenskongregation an die deutschen Bischöfe „keine ökumenische Bremse“. Die geplante und durch den Brief gestoppte Handreichung zum Kommunionempfang für nicht katholische Ehepartner sei sogar restriktiver gewesen, als es das Kirchenrecht vorsehe, sagte der Papst am Donnerstag auf dem Rückflug von seinem Besuch beim Weltkirchenrat in Genf. Keinesfalls hätten die Bischöfe die Kommunion für alle öffnen wollen.

Der entscheidende Punkt sei die Zuständigkeit des einzelnen Ortsbischofs, betonte Franziskus weiter. Dieser könne laut Kirchenrecht eine ausnahmsweise Zulassung nicht katholischer Ehepartner zur Kommunion für sein Bistum auf seine Weise regeln. Wenn aber eine Bischofskonferenz dies regeln wolle - und darauf sei es bei den Deutschen hinausgelaufen, sei dies vom Kirchenrecht so nicht vorgesehen.

 

Papst lobt gute Arbeit der deutschen Bischöfe

 

„Wenn eine Bischofskonferenz etwas approbiert“, so Franziskus, „wird es sofort universal. Und das ist die Schwierigkeit in der Diskussion, nicht so sehr der Inhalt.“ Die deutschen Bischöfe hätten sich über ein Jahr mit dem Thema intensiv befasst und das auch „gut gemacht“.

Es habe zwei oder drei Begegnungen für klärende Gespräche gegeben. Dann habe mit seinem Einverständnis Erzbischof Luis Ladaria als Leiter der Glaubenskongregation einen Brief geschrieben, so der Papst, weil der Entwurf noch nicht ganz reif gewesen sei und einige Punkte noch zu klären seien. Dazu habe es habe ein weiteres Gespräch gegeben.

 

Probleme im Informatiosfluss

 

„Ich glaube, es wird ein Dokument zur Orientierung geben, damit jeder Bischof in seinem Bistum das regeln kann, was das Kirchenrecht schon jetzt erlaubt“, so der Papst weiter. Leider habe es da in einigen Momenten nicht die richtigen Informationen gegeben.

Im Übrigen habe er dies auch gemeint, als er bei seinem Besuch in der lutherischen Gemeinde Roms 2015 auf den Geist des Kirchenrechts verwiesen hatte. Damals hatte Franziskus auf die Frage eines konfessionsgemischten Ehepaars nach einem gemeinsamen Gang zur Kommunion gesagt: „Ich werde nie wagen, Erlaubnis zu geben, dies zu tun, denn es ist nicht meine Kompetenz. Eine Taufe, ein Herr, ein Glaube. Sprecht mit dem Herrn und geht voran. Ich wage nicht mehr zu sagen.“

 

Ständiger Rat der deutschen Bischöfe tagt kommende Woche

 

Am Montag und Dienstag werden die deutschen Bischöfe bei ihrem turnusmäßigen Treffen im sogenannten Ständigen Rat in Berlin erneut über das Thema und das weitere Vorgehen beraten. Die Bischofskonferenz hatte sich im Februar mit Dreiviertel-Mehrheit auf die bisher nicht veröffentlichte Handreichung geeinigt, wonach evangelische Ehepartner im Einzelfall die Kommunion empfangen können. Sieben Bischöfe baten daraufhin den Vatikan um Klarstellung, ob eine solche Regelung von einer einzelnen Bischofskonferenz beschlossen werden kann.

Nach Gesprächen Anfang Mai in Rom verwies der Vatikan den Konflikt zunächst an die Bischofskonferenz zurück. Anfang Juni wurde dann ein Brief der Glaubenskongregation bekannt, in dem es heißt, Papst Franziskus sei zu dem Schluss gekommen, „dass das Dokument nicht zur Veröffentlichung reif ist“.

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