Kardinal: Es gibt eine Regelung seit dem Konzil

Kasper: Kommunion von Protestanten ist nicht ausgeschlossen

Ein Kommunionempfang nichtkatholischer Ehepartner ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen und muss auch nicht „universalkirchlich erst geklärt werden“. Darauf weist der frühere vatikanische Ökumene-Kardinal Walter Kasper hin.

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Ein Kommunionempfang nichtkatholischer Ehepartner ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen und muss auch nicht „universalkirchlich erst geklärt werden“. Darauf weist der frühere vatikanische Ökumene-Kardinal Walter Kasper in einem Beitrag auf katholisch.de hin. Ihn verwundere, dass „solche, die es besser wissen müssten“, so etwas behaupten.

Eine „universalkirchliche Möglichkeit“ sei durch das Zweite Vatikanische Konzil grundgelegt, im Kirchenrecht „im Sinn einer Einzelfallregelung“ gegeben und durch zwei Enzykliken von Papst Johannes Paul II. „weiterführend im positiven Sinn geklärt“, schreibt Kasper. Es sei ausdrücklich festgehalten, dass „der Diözesanbischof oder die Bischofskonferenz über den Einzelfall zu entscheiden“ hätten.

 

„Unnötiger Streit“

 

Kasper spricht von einem „unnötigen Streit“. Es sei überraschend, dass keine einvernehmliche Lösung der Deutschen Bischofskonferenz möglich gewesen sei.

Er verweist auf eine „De-facto-Praxis“, nach der nichtkatholische Partner zur Kommunion „hinzutreten“. Es sei aber gut, dass die Bischofskonferenz versucht habe, „diese De-facto-Praxis aus dem Grauschleier des Unerlaubten, Halberlaubten oder nur Geduldeten herauszunehmen“. Es könne nicht um „eine generelle Erlaubnis“ gehen, „sondern um Kriterien für die individuelle Gewissensentscheidung“.

 

Bedford-Strohm: Kein „Ende der Ökumene“

 

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Heinrich Bedford-Strohm, sieht unterdessen „Triumphgeheul über das Ende der Ökumene“ als unangebracht an. Aus dem Vatikan-Brief zum Kommunionsstreit gehe nicht hervor, „dass das Anliegen in der Sache als illegitim zurückgewiesen wird“, sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

Bedford-Strohm kann sich die Intervention nur so erklären, dass einem zunächst nationalen Anliegen nun doch weltkirchliche Bedeutung zugemessen worden sei: „Diese Einsicht ist im Verlauf der Meinungsbildung offensichtlich erst spät erfolgt.“

 

„Auf eine breitere Basis“

 

Der EKD-Ratsvorsitzende sieht darin auch eine Chance: „Womöglich will man in Rom darüber nachdenken, wie das Anliegen der deutschen Bischöfe auf eine theologische und kirchenrechtliche Basis gestellt werden kann, die breiter und stärker ist als die, die bislang erarbeitet wurde.“

Die Deutsche Bischofskonferenz hatte sich mit Dreiviertel-Mehrheit auf eine Handreichung geeinigt, wonach im Einzelfall nichtkatholische Ehepartner zur Kommunion zugelassen werden können. Sieben Bischöfe baten den Vatikan um Klärung, ob eine solche Regelung von einer Bischofskonferenz beschlossen werden kann.

 

Kasper zornig über Indiskretion

 

Am 3. Mai reiste eine Bischofsdelegation mit Vertretern beider Richtungen zu Gesprächen nach Rom. Der Vatikan verwies den Konflikt zunächst an die deutschen Bischöfe zurück. Jetzt wurde ein Schreiben des Präfekten der Glaubenskongregation, Erzbischof Luis Ladaria, bekannt. Demnach sei Papst Franziskus zum Schluss gekommen, „dass das Dokument noch nicht zur Veröffentlichung reif ist“.

Kardinal Kasper betont, Ladarias Brief habe auch bei ihm Fragen ausgelöst. Es mache ihn „zornig“, dass der Brief „durchgestochen“ worden sei. Das sei „eine Fortsetzung in der Reihe der Vatileaks und ein Loyalitätsbruch von Mitarbeitern der Kurie“.

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