Stadtdekan: Das „sittlich Gute“ unter klaren Bedingungen segnen

Segen für Homosexuelle: Vorschlag aus dem Bistum Limburg

Nach der Anregung des Osnabrücker Bischofs Franz-Josef Bode gibt es auch im Bistum Limburg einen konkreten Vorschlag, über die Segnung homosexueller Paare nachzudenken. Auch für Wiederverheiratete wäre die Idee tauglich.

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Nach der Anregung des Osnabrücker Bischofs Franz-Josef Bode gibt es auch im Bistum Limburg einen konkreten Vorschlag, über die Segnung homosexueller Paare nachzudenken. „Theologisch begründete Segensfeiern“ könne es auch für andere Paare geben, denen eine katholische Eheschließung nicht möglich ist.

Den Vorschlag habe der Frankfurter Stadtdekan Johannes zu Eltz bei einem „Stadtkirchenforum“ gemacht, so die Bischöfliche Pressestelle Limburg in einer Pressemitteilung. Es gehe um nach einer Scheidung zivil wiederverheiratete und um gleichgeschlechtliche Paare, aber auch um Menschen, die sich nach eigener Einschätzung für das Ehesakrament nicht ausreichend würdig sehen.

 

Verwechslung mit Trauung ausschließen

 

Laut zu Eltz muss es für eine solche Segensfeier verbindliche Richtlinien geben. Nur dann sei eine Verwechslung mit einer kirchlichen Trauung ausgeschlossen, in der das Sakrament der Ehe gespendet wird.

Als Bedingung nannte er eine „verbindliche öffentliche Erklärung der Partner, dass die Partnerschaft auf Lebenszeit angelegt ist“. Das könne etwa durch die staatliche Eheschließung zum Ausdruck kommen. Eine solche verbindliche Partnerschaft verdiene Respekt. Gottes Segen werde demnach für eine „gelingende Zukunft von etwas, das es bereits gibt“, erbeten. So sei eine Verwechslung mit der kirchlichen Eheschließung ausgeschlossen.

 

Liturgie ohne wesentliche Elemente der Trauung

 

Die Liturgie der Segensfeier solle auf wesentliche Elemente einer kirchlichen Eheschließung verzichten, etwa auf die Segnung und das Anstecken der Ringe oder das einander zugesprochene Eheversprechen. Einer solchen Feier könnten neben Priestern und Diakonen auch Männer und Frauen vorstehen, die vom Bischof als Gottesdienstleiter beauftragt seien. Zur Leitung einer Segensfeier dürfe aber niemand verpflichtet werden, der dies ablehne.

Stadtdekan zu Eltz sagte, auch in Partnerschaften, denen eine katholische Eheschließung nicht möglich sei, gebe es „sittlich Gutes: Treue, Fürsorge, Verantwortung, Verpflichtung“. Das Gute verdiene gutgeheißen zu werden: „Es ist, wo Glauben ins Spiel kommt, segenswürdig.“

Das Ehesakrament können sich nach katholischer Lehre nur Frau und Mann spenden. Ihre Ehe ist nach kirchlichem Recht unauflöslich. Um das unmissverständlich deutlich zu machen, lehnen die katholischen Bischöfe bisher nicht nur Trauungen, sondern auch gemeinsame Segnungen gleichgeschlechtlicher Lebenspartner ab.

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