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Planmäßig veröffentlicht das Erzbistum Köln ein neu erstelltes Missbrauchsgutachten am 18. März. Die Pressekonferenz, in der die Untersuchung des Strafrechtlers Björn Gercke vorgestellt wird, ist ab 10 Uhr öffentlich auf den Internetseiten des Erzbistums und des „Domradios“ zu sehen, teilt die Erzdiözese mit. Am 23. März würden in einer zweiten Pressekonferenz „Konsequenzen aus dem Gutachten“ präsentiert.
Direkt nach der ersten Pressekonferenz können Mitglieder des Betroffenenbeirats die Untersuchung einsehen, hieß es. Danach werde sie auf der Internetseite der Erzdiözese veröffentlicht. In den darauffolgenden Tagen wollen Kardinal Rainer Maria Woelki, Generalvikar Markus Hofmann und Gercke das Papier in verschiedenen Gremien des Erzbistums vorstellen.
Nur wenige Monate Zeit zum Bearbeiten
„Wir sind froh, dass es Professor Gercke und seinem Team gelungen ist, den engen Zeitplan trotz Corona-Bedingungen zu erfüllen“, erklärte Woelki. „Damit haben wir die methodisch solide Grundlage, um über Verantwortung und Verbesserungen zu sprechen.“
Gercke hatte für seine Untersuchung, die 236 Aktenvorgänge umfasst, nur wenige Monate Zeit. Erst im Herbst 2020 war der Strafrechtler vom Erzbistum beauftragt worden, nachdem Woelki ein erstes Aufarbeitungsgutachten einer Münchner Kanzlei nicht veröffentlichen lassen wollte. Er halte es für fehlerhaft und nicht rechtssicher, hieß es. Kritiker werfen dem Kardinal mangelnden Aufklärungswillen vor.
Auch das erste Gutachten soll einsehbar werden
Die Münchner Untersuchung soll ab dem 25. März im Kölner Maternushaus ausliegen, kündigte das Erzbistum nun an. Betroffene, Medienvertreter und die interessierte Öffentlichkeit könnten demnächst online Termine vereinbaren, um das Papier einzusehen und „selbst einen Vergleich zwischen den beiden Gutachten“ zu ziehen.
Das Team rund um Gercke habe „alle einschlägigen Akten und sonstige Unterlagen“ gesichtet und mehrere Funktionsträger angehört, erklärte das Erzbistum. „Die Anwälte haben die Unterlagen daraufhin geprüft, ob die Vorgehensweise der damaligen Diözesanverantwortlichen jeweils im Einklang mit den Vorgaben des kirchlichen Rechts und Selbstverständnisses sowie des staatlichen Rechts stand.“ Das Team habe auch Verbesserungsvorschläge erarbeitet.