Katholisch-Theologischer Fakultätentag: Freiheitsrechte missachtet

Theologielehrende dringen Bischöfe auf Reform bei Lehrerlaubnis-Verfahren

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Eine Studie ergab, dass viele Bewerberinnen und Bewerber das Verfahren für die kirchliche Lehrerlaubnis als Tortur empfinden. Nun gibt es Rufe für eine Erneuerung - ohne Diskriminierung und Angst.

Der Katholisch-Theologische Fakultätentag (KThF) fordert eine Veränderung der bisherigen Vorschriften zur Erteilung der kirchlichen Lehrerlaubnis. Zuvor hatte eine Studie ergeben, dass das entsprechende Verfahren von vielen Bewerberinnen und Bewerbern als undurchsichtig und belastend erfahren wird. 

Der KThF fordert die Deutsche Bischofskonferenz in einem Beschluss von Samstagabend auf, darauf hinzuwirken, dass das Verfahren zum sogenannten Nihil obstat (Nichts steht entgegen) "an geltende grund- und verfahrensrechtliche Standards angepasst wird".

Beschnittene Forschung, geheimgehaltene Lebensform

Die Studie habe gezeigt, dass bisher Wissenschaftsfreiheit und Persönlichkeitsrechte verletzt würden. Das Verfahren diskriminiere, weil mehr Frauen als Männer Rückfragen und Beanstandungen erhielten, so der Fakultätentag. Es gebe Angst und Druck. 

"Dies hat konkrete Folgen, so dass zu bestimmten Themen nicht geforscht oder die eigene Lebensform geheim gehalten wird." Weil unklar sei, wann jemand eine Lehrerlaubnis erhalte, würden Entscheidungen wie die Gründung einer Familie oder eine gemeinsame Karriereplanung nicht getroffen.

Verweis auf reformierte Grundordnung

Ein revidiertes Verfahren müsse jegliche Form von Diskriminierung ausschließen und die Wissenschaftsfreiheit achten, hieß es. "Transparenz, Standardisierung und Rechtspflichtigkeit sind zu gewährleisten." 

Der Fakultätentag dringt darauf, dass für Deutschland die Normen der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" beachtet werden, und verweist auf Artikel 7: "Der Kernbereich privater Lebensgestaltung, insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre, bleibt rechtlichen Bewertungen entzogen." Bei einer Revision des Verfahrens müsse der Fakultätentag als Vertretungsorgan von Betroffenen beteiligt werden.

Der Hintergrund

Wer eine Professur in katholischer Theologie anstrebt, braucht dafür eine vatikanische Lehrerlaubnis. Intransparente Entscheidungen, die meist lange Dauer sowie der ungewisse Ausgang erzeugten Angst und Druck, so das am Freitag vorgestellte Ergebnis der Erhebung des Zentrums für angewandte Pastoralforschung der Ruhr-Universität Bochum. Die Erhebung unter deutschsprachigen Theologen wurde vom Verein "Agenda - Forum katholischer Theologinnen" in Auftrag gegeben.

Zwar wird demnach die Lehrerlaubnis in zwei Drittel aller Verfahren ohne Rückfragen oder Beanstandungen gewährt. Auch gebe es seit den 1990er Jahren weniger Einwände aus Rom. Gleichwohl empfänden viele das gesamte Verfahren als "Black Box" ohne standardisierte Verfahren und Kommunikation. Zudem erhielten mehr Frauen als Männer Rückfragen aus dem Vatikan. Auch werde aus Angst vor einer Ablehnung kaum zu kirchlich kontroversen Themen geforscht.

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