Zu Anregungen von Bischof Felix Genn nach der Pfarrei-Instruktion des Vatikans

Thomas Schüller: Darum muss das Kirchenrecht reformiert werden

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Nach der umstrittenen Pfarrei-Instruktion der römischen Kleruskongregation hat Münsters Bischof Felix Genn im Interview mit "Kirche-und-Leben.de" angeregt, das kirchliche Gesetzbuch zu reformieren und es der veränderten pastoralen Wirklichkeit anzupassen. Was könnte das bedeuten - etwa für die Pfarrer, die Kirchenvorstände, die Laienpredigt und nicht zuletzt für die Bischöfe? Antworten von Thomas Schüller, Professor für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster.

Bischof Felix Genn hat mit Blick auf die Vielfalt der Weltkirche eine Reform des Kirchenrechts angeregt. Wie bewerten Sie grundsätzlich eine solche Überlegung?

Bischof Genn spricht einen ganz wichtigen Punkt an, der auch ein Schwerpunkt im Pontifikat von Papst Franziskus ist: die Frage der Dezentralisierung, also der konsequenten Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips zugunsten der unteren Ebene. Es ist die konsequente Umsetzung des Zweiten Vatikanischen Konzils, dass man den Bischöfen als Nachfolger der Apostel zutraut, die richtigen Entscheidungen für ihre Diözesen zu treffen und im Blick auf ihre Bedarfe in den Bistümern das richtige Recht zu setzen. Sie sind ja auch dabei immer über das Bischofskollegium mit dem Papst und der Weltkirche verbunden.

Darüber hinaus kann ich Bischof Genn nur zustimmen, wenn er sagt: Die Zeiten sind vorbei, in denen man glaubte, von einer Zentrale aus einheitliche Standards für eine vielfältige und bunte Weltkirche definieren zu können – erst recht nicht in Angelegenheiten, für die eine solche Einheitlichkeit gar nicht notwendig wäre. Die katholische Kirche hat es über Jahrhunderte geschafft, sich zu inkulturieren. Das betrifft die Weitergabe des Glaubens, aber auch die konkrete Rechtsetzung. Insofern zeigt die Instruktion mit den Reaktionen darauf auch, dass das „Ancien regime“, das absolutistisch-zentralistische Kirchensystem, zu einem Ende gekommen ist und nun endlich Ernst gemacht werden muss mit der Dignität und eigenberechtigten Gewalt der Bischöfe für ihre Bistümer. Ich würde mir wünschen, dass die Instruktion so eine katalysatorische Wirkung hat, weil sie aus der Zeit fällt und ihre Wirkungslosigkeit für die Diözesen offenbart. 

Wer kann denn überhaupt das Kirchenrecht ändern? Wie ginge das?

Für ihre Diözesen sind die Bischöfe die Gesetzgeber. Für Bereiche, die die ganze Weltkirche betreffen, sind es das Bischofskollegium und der Papst. In einem gewissen Maß wird auch den Bischofskonferenzen ein Gesetzgebungsrecht bereits jetzt im Codex zugewiesen. Auch hier ist zu wünschen, dass die Gesetzgebungskompetenzen von Bischöfen und Bischofskonferenzen auf Zukunft ausgeweitet werden und zwar ohne römische Mitwirkung.

Konkret geht es in den Überlegungen von Bischof Genn um die Aufgaben des Pfarrers und um die Frage des Priesteramtes. Wo sehen Sie da Reformbedarf? 

Ich gebe Bischof Genn völlig Recht, dass es natürlich einen Pfarrer geben muss, der den Dienst der Einheit in der Pfarrei leistet und dies auch sakramental vergegenwärtigt. Das ist eine katholische Grundwahrheit. Aber bereits der jetzige Codex legt in Canon 519 den Pfarrer nicht als lonely player dar, nicht als einsamen Herrscher über seine Pfarrei. Der Canon sagt vielmehr, dass er die Verantwortung zusammen mit anderen Priestern, Diakonen und pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch den Ehrenamtlichen wahrnimmt. Das heißt: Das Pfarramt ist eingebettet in die Gemeinschaft der Gläubigen und die gemeinsame Verantwortung. Von daher wäre es gut, den Impuls von Bischof Genn nicht nur aufzugreifen, sondern auch zu verstärken. Das greift das auf, was Bischof Felix Genn und der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode 2015 in dem Papier „Gemeinsam Kirche sein“ formuliert haben: Alle haben durch Taufe und Firmung auf eigene Weise Verantwortung für die Weitergabe des Evangeliums. Davon künden auch die ersten 40 Nummern der Instruktion, die ja O-Ton Papst Franziskus sind. Dass Bischof Genn das stark macht und eine auch rechtliche Konkretisierung fordert, kann man nur unterstützen.

Apropos Leitungsaufgaben von Laien: In Niedersachsen können auch Laien den Kirchenvorstand, dort Kirchenausschuss genannt, leiten. In Nordrhein-Westfalen nicht. Auch die Instruktion der Kleruskongregation sieht das nicht vor. Welche Möglichkeiten sehen Sie?

Ohnehin gelten ja durch einen päpstlichen Gnadenerlass von 1984 die kirchenrechtlichen Bestimmungen in dieser Hinsicht für Deutschland nicht – wegen der besonderen staatskirchenrechtlichen Situation. Nicht nur in Niedersachsen, sondern auch in den Bistümern Rottenburg-Stuttgart und Limburg haben wir seit langer Zeit Laien als Vorsitzende der Kirchenvorstände – mit besten Erfahrungen. Anders als im Kirchlichen Gesetzbuch vorgesehen, sind die Gremien bei uns in Deutschland demokratisch gewählt und organisiert. Auch im Kirchenvorstand könnten Pfarrer also immens entlastet werden, wenngleich ich es für wichtig halte, dass Seelsorgerinnen und Seelsorger in diesen Gremien beteiligt sind, weil es ja immer um eine Verbindung von wirtschaftlichen Entscheidungen und pastoralen Schwerpunktsetzungen geht. Ich bin zuversichtlich, dass das Bistum Münster das in Zukunft so wird etablieren können. 

Bischof Genn hat auch angeregt, im Ständigen Rat über die Laienpredigt in der Messe zu sprechen. Welche Möglichkeiten sehen Sie da kirchenrechtlich?

Es gibt klare Regelungen, wonach eine Homilie durch Laien nach dem Evangelium nicht möglich ist. Andererseits fordert Papst Franziskus in seinem nachsynodalen Schreiben „Querida Amazonia“ Frauen zur Predigt auf. Frauen sind die prädestinierten Erstverkünderinnen – denken Sie an die Gottesmutter, die das Wort Gottes in sich getragen hat, denken Sie an die Frauen, die als Letzte am Kreuz und als Erste am leeren Grab standen und die ersten Bezeugerinnen der Auferstehung waren. Ohne Frauen wäre dieser Glaube nicht in die Welt gekommen. Daher sollte man die bisherigen Regeln kippen. Bischof Genn betont zwar den richtigen Zusammenhang von Sakrament und Verkündigung, vom Tisch des Wortes und dem Tisch des Brotes in der Eucharistiefeier, aber man kann das dennoch verbinden. Ich ermutige die deutschen Bischöfe dazu, einen Antrag in Rom zu stellen, die bisherigen Regelungen zu revidieren und zu ermöglichen, dass auch nicht geweihte Frauen und Männer unter zu beschreibenden Bedingungen nach dem Evangelium predigen dürfen. Ich halte das für dringend geboten.

Welchen Erfolg messen Sie einem solchen Antrag bei?

Da würde sicherlich kräftig diskutiert werden. Ich rate dazu, sich mit anderen Bischofskonferenzen zusammenzuschließen, von denen weltweit ohnehin einige längst die Laienpredigt in der angesprochenen Weise ermöglichen. Wichtig sind Solidarität, Einigkeit und Entschiedenheit, wenn dieser Antrag in Rom gestellt wird. Dann sollte ihm durchaus Erfolg beschieden sein.

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