Geistlicher Missbrauch - Münsters Bischof Felix Genn hatte die Gemeinschaft aufgelöst

"Totus tuus": Auch Bistum Essen untersagt Aktivität und Mitgliedschaft

  • Auch das Bistum Essen untersagt seinen Mitarbeitenden die Mitwirkung in der geistlichen Gemeinschaft "Totus Tuus Neuevangelisierung".
  • Der zuständige Münsteraner Bischof Felix Genn hatte "Totus Tuus" wegen geistlichen MIssbrauchs im November aufgelöst.
  • Das Dekret müsse auch in der Essener Diözese "ausdrücklich" beachtet werden, erklärte Generalvikar Klaus Pfeffer.

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Auch das Bistum Essen untersagt seinen Mitarbeitenden im pastoralen Dienst die Mitwirkung und Mitgliedschaft in der geistlichen Gemeinschaft "Totus Tuus Neuevangelisierung". Das geht aus dem aktuellen Amtsblatt des Ruhrbistums hervor.

Der zuständige Münsteraner Bischof Felix Genn hatte in einem Dekret vom 4. November verfügt, dass "Totus Tuus" kein nach dem Kirchenrecht anerkannter kirchlicher Verein mehr ist. Der Vereinigung wird geistlicher Missbrauch vorgeworfen. Das Dekret des Münsteraner Bischofs müsse auch in der Essener Diözese "ausdrücklich" beachtet werden, erklärte Essens Generalvikar Klaus Pfeffer. Demnach dürfen auch keine Veranstaltungen und Aktivitäten des Vereins in Einrichtungen des Bistums stattfinden.

Der Hintergrund

Das Bistum Münster hatte "Totus Tuus" ("Ganz Dein") als weltweit einziges Bistum 2004 anerkannt. Seit 2017 ging die Diözese Vorwürfen ehemaliger Mitglieder nach, die Gemeinschaft pflege sektenartige Strukturen. Die Rede war unter anderem von blindem Gehorsam und beeinträchtigter Freiheit besonders im Bereich von Sexualität und Ehe. Daraufhin hatten ein Priester und eine Ordensfrau die Gemeinschaft in den Jahren 2017 und 2018 im Auftrag von Genn untersucht. Nach deren Visitation erfolgte ein Gesprächs- und Aufarbeitungsprozess, der im November 2020 mit einem Abschlussbericht endete.

Laut Genn steht es nicht in seiner Macht, den zivilrechtlichen eingetragenen Verein aufzulösen. "Totus Tuus" dürfe sich aber nicht länger als katholische Vereinigung bezeichnen. Den Einspruch der Gemeinschaft gegen das Dekret wies der Münsteraner Bischof ab.

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