Klage gegen deutsches Urteil gescheitert

Urteil gegen Holocaust-Leugner Bischof Williamson bestätigt

Der Holocaust-Leugner Richard Williamson ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Dass die deutsche Justiz den Bischof wegen Volksverhetzung verurteilte, stelle keine Verletzung der Meinungsfreiheit dar.

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Der Holocaust-Leugner Richard Williamson ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit seiner Klage gegen Deutschland gescheitert. Dass die deutsche Justiz den Bischof wegen Volksverhetzung verurteilte, stelle keine Verletzung der Meinungsfreiheit dar, befand das Gericht am Donnerstag in Straßburg. In dem Fall ging es um ein 2008 in Deutschland aufgezeichnetes Interview eines schwedischen TV-Senders, in dem der Brite die Verbrechen der Nazis verharmloste.

Das Interview hatte das damalige Mitglied der erzkonservativen Piusbruderschaft in deren Priesterseminar in Zaitzkofen bei Regensburg gegeben. „Ich glaube, es gab keine Gaskammern“, sagte er wörtlich. „Ich glaube nicht, dass sechs Millionen Juden in Deutschland vergast wurden.“ Das Interview wurde Anfang 2009 im Internet veröffentlicht.

Williamson angeblich von Verbreitung der Aussagen überrascht

Während die Aussagen in Schweden und Großbritannien nicht strafbar waren, beschäftigte der Fall in Deutschland mehrere Jahre lang die Justiz. Williamson argumentierte, er habe nicht mit einer Verbreitung der Aussagen in Deutschland rechnen können. 2014 wurde eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro rechtskräftig.

Vor dem EGMR berief sich der heute 78-Jährige auf die Freiheit der Meinungsäußerung. Er wiederholte laut Gericht, dass deutsches Recht auf seine Aussagen nicht anwendbar sei, während sie in Schweden nicht bestraft werden könnten. Die Straßburger Richter befanden hingegen, die deutsche Justiz sei zu Recht davon ausgegangen, dass Williamson die Folgen seiner Aussagen habe absehen können.

Gericht: Ideen, die gegen die Menschenrechtskonvention stehen

Auch inhaltlich war dem EGMR zufolge die Einschätzung der deutschen Justiz nicht zu beanstanden, dass die Verharmlosung des Holocaust die Würde der jüdischen Opfer verletze und den öffentlichen Frieden empfindlich habe stören können. Williamson habe seine Meinungsfreiheit gebraucht, um Ideen zu verbreiten, die gegen die Europäische Menschenrechtskonvention stünden.

Der EGMR hielt auch fest, dass sich der Brite von den Aussagen nicht distanziert habe. Ferner erklärte das Gericht, dass diejenigen Länder, „die die Horrortaten der Nazis erfahren haben“, eine besondere moralische Verantwortung besitzen könnten, „sich von den massenweisen Grausamkeiten zu distanzieren“. Die Buße von 1.800 Euro nannte der EGMR „sehr milde“.

Die sieben Richterinnen und Richter des zum Europarat gehörenden EGMR wiesen Williamsons Klage als offensichtlich unbegründet ab. Sie trafen ihre Entscheidung, die endgültig ist, einstimmig.

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