Staatsanwaltschaft ermittelt nicht mehr gegen ehemaligen Kirchengerichts-Leiter

Verweis für früheren Offizial Kurt Schulte – Unterlagen weitergegeben

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Kurt Schulte ist in einem kirchlichen Verwaltungsstrafverfahren verurteilt worden. Ein kirchliches Strafverfahren wegen anderer Vorwürfe läuft noch. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dagegen nicht mehr.

Der frühere Leiter des Kirchengerichts im Bistum Münster, Kurt Schulte, hat in einem kirchlichen Verwaltungsstrafverfahren einen Verweis erhalten. Ein Gericht urteilt, er habe vertrauliche Unterlagen der Bistumsleitung und des Domkapitels aus Münster unbefugt weitergegeben, teilt die Bischöfliche Pressestelle mit. Der Verweis sei einer Abmahnung vergleichbar.

Derweil habe die Staatsanwaltschaft Münster Ermittlungen gegen Schulte eingestellt. Gegen ihn gibt es Vorwürfe grenzüberschreitenden, unangemessenen Verhaltens. Das kirchliche Verfahren in dieser Sache läuft laut Angaben noch.

Das Verwaltungsstrafverfahren

In dem Verwaltungsstrafverfahren hatten das Bistum Münster und das Domkapitel gegen Schulte geklagt. Das Verfahren lief aus Neutralitätsgründen am Offizialat – also Kirchengericht – im Bistum Osnabrück. Es urteilt, Schulte werde „der unbefugten Weitergabe vertraulicher Unterlagen der Bistumsleitung und des Münsteraner Domkapitels für schuldig befunden und deswegen mit einem Verweis bestraft“.

Laut Bischöflicher Pressestelle Münster sollen darunter auch Personalunterlagen gewesen sein. Der Vorgang sei auch Anlass der endgültigen Entpflichtung Schultes im September 2022 gewesen.

Das kirchliche Strafverfahren

Wegen grenzüberschreitenden Verhaltens läuft zudem ein kirchliches Strafverfahren gegen Schulte. Bis zum Abschluss gilt in diesem Fall die Unschuldsvermutung.

Gegen dieses Verfahren, gegen das Vorgehen von Bischof Felix Genn und das der Interventionsstelle des Bistums Münster habe ein Anwalt Schultes in Rom Klage eingereicht, so die Meldung. Diese Klage habe die Klerusbehörde im Vatikan als unbegründet zurückgewiesen.

Die Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft ermittelt indes nicht mehr gegen Schulte wegen grenzüberschreitenden Verhaltens. In einem ersten Fall hatte sie bereits zuvor wegen fehlenden Anfangsverdachts keine Ermittlungen aufgenommen.

Nun sehe die staatliche Strafverfolgung auch bei einem weiteren Vorwurf keine hinreichenden Verdachtsmomente, um weiter zu ermitteln. Das kirchliche Verfahren bewertet nach kirchenrechtlichen Kriterien und könnte zu anderen Schlüssen kommen.

Kurt Schulte reagiert

Schulte äußert sich erleichtert über die Einstellung staatsanwaltlicher Ermittlungen. Gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) zeigt er sich überzeugt, das kirchliche Verfahren werde zum gleichen Ergebnis kommen.

Zum Verweis im kirchlichen Verwaltungsstrafverfahren erklärt Schulte: „Ja, ich habe Fehler diesbezüglich gemacht.“ Er habe vier vertrauliche Informationen an einen kirchlichen Mitarbeiter weitergegeben.

Das Gericht habe aber auch festgestellt, dass niemand dadurch zu Schaden gekommen sei. Mittlerweile seien diese vertraulichen Informationen auch publiziert, „daher handelte es sich nicht um gravierende Informationen“. Er habe über zwölf Jahre am Dom in seinen Funktionen sorgfältig gearbeitet, „aber natürlich nicht fehlerfrei“.

Schultes frühere Ämter

Schulte darf bis zum Abschluss des kirchlichen Strafverfahrens keine priesterlichen oder seelsorglichen Tätigkeiten ausüben. Auf Anfrage von „Kirche-und-Leben.de“ erklärt die Bischöfliche Pressestelle, nach Kenntnis der Interventionsstelle des Bistums habe sich daran nichts geändert. Dem Interventionsbeauftragten Peter Frings sei nicht bekannt, was Schulte derzeit tue und wo er sich aufhalte.

Er war als Offizial von 2010 bis Mitte 2022 Leiter des Kirchengerichts im Bistum Münster. Dies ist inzwischen Rainer Autsch. Zwischen 2013 und 2022 stand er als Dompropst an der Spitze des Domkapitels. Dort folgte ihm Hans-Bernd Köppen.

Update 13 Uhr: Artikel wesentlich erweitert. 16 Uhr: Vorletzter Absatz ergänzt. 16.30 Uhr: Reaktion Schulte

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